Velbert/Düsseldorf.. Frank Wendler, Schlagersänger aus Velbert, hat vor dem Landgericht Düsseldorf eine Niederlage hinnehmen müssen. Die Marke „Der Wendler“ wird er sich ab sofort mit seinem berühmten Namensvetter Michael Wendler teilen müssen. Der Patentrechts-Prozess wurde von einem großen Medienaufgebot begleitet.

Kameras surren, Fotoapparate klicken, bevor im Düsseldorfer Landgericht das Urteil verkündet wird. Es klagte: Frank Wendler, Schlagersänger und hauptberuflich Gashändler aus Velbert, gegen Michael Wendler, gebürtiger Skowronek und hauptberuflich Schlagersänger aus Dinslaken. Der Streitgegenstand: die Marke „Der Wendler“, die sich der Velberter beim Deutschen Patent- und Markenamt in München 2008 gesichert hatte. Mit dem Urteil des Gerichts muss Frank Wendler nun einwilligen, dass die Wortmarke „Der Wendler“ wieder gelöscht wird. „Der Wendler“ gehört allen Wendlers, befand die Kammer.

„Aufgrund der Bekanntheit des Beklagten, Michael Wendler, bestünde keine Verwechslungsgefahr zwischen den Sängern“, urteilt das Gericht und widersprach damit der Darstellung Frank Wendlers, der sich von seinem Namensvetter mit der Sicherung der Marke abgrenzen wollte. Ein Hauptargument des Gerichts: Frank Wendler habe sich die Marke 2008 schützen lassen, Michael Wendler dagegen sei bereits seit 1998 unter diesem Namen aktiv - und erfolgreich: bis 2008 habe der Dinslakener 15 Alben und 24 Singles herausgebracht, listet das Gericht auf, „teilweise mit ,Gold’ oder ,Platin’ prämiert“.

Frank Wendler: ein "Dämpfer"

Für Frank Wendler ist das Urteil in einer ersten Reaktion ein "Dämpfer". Der Velberter will nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann weitere Schritte in Erwägung ziehen. Er kann gegen die Entscheidung das Rechtsmittel der Berufung am Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Die "Verwechslungsgefahr" sieht Frank Wendler weiter gegeben. Er selbst kündigt eigene Produktionen an, die gerade in Arbeit seien und will nun "das beste aus der Entscheidung machen". Eins ist für ihn klar: "Der Vorhang ist noch nicht gefallen." Das eint die Wendlers, den aus Velbert und den aus Dinslaken.

(LG Düsseldorf, Az.: 2a O 317/11).