Wuppertal/Velbert. . Ein Mann aus Velbert (42) verging sich immer wieder an seiner Tochter und bekam dafür 2011 in erster Instanz zwei Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Berufung ein. Im zweiten Anlauf verhängte das Landgericht nun wegen sexuellen Missbrauchs eine deutlich härtere Strafe.

Es ist ein Fall, von dem der unbeteiligte Zuhörer eigentlich gar keine Details hören will. Auf der Anklagebank im Wuppertaler Landgericht sitzt ein Velberter (42), im Dezember 2011 verurteilt vom Amtsgericht Mettmann zu zwei Jahren auf Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs. Gegenüber das Opfer: seine Tochter. Dass die beiden sich vor Gericht erneut treffen, liegt daran, dass der Staatsanwaltschaft das Urteil zu milde ausgefallen war und sie daraufhin Berufung einlegte. Nun ist das Landgericht am Zuge.

Gutachter bekommt viel Zeit

Details zu den Tathergängen – elf Fälle werden dem Angeklagten zur Last gelegt – will der Vorsitzende Richter nicht besprechen. Er belässt es bei kurzen Ausführungen zu den aktuellen Lebenssituationen von Opfer und Täter. Interessant ist das Auftreten der beiden: Der Vater antwortet leise und mit brüchiger Stimme, weint immer wieder; die Tochter reagiert gefasst und selbstbewusst. Ihr gehe es relativ gut, gibt sie zu Protokoll. Psychologisch betreut werde sie nicht.

Wichtigster Akteur ist der psychologische Gutachter. Mehr als eine Stunde gibt er seine Einschätzung des Angeklagten ab. Ausführlich stellt er dar, warum der Familienvater seine Tochter missbrauchte, berichtet von dem schlechten Verhältnis zu seiner Mutter, dem dauernden Gefühl der Ablehnung, auch später in der Ehe. Seine Tochter, habe der 42-Jährige erzählt, sei die erste gewesen, die ihn als Mensch wahrgenommen habe. Daraus habe er ein Gefühl der Zuneigung entwickelt, habe er auf einer kindlich-emotionalen Ebene die Wärme gesucht, die er in seiner Kindheit vermisste. „Hochpathologisch“ wertet das der Gutachter.

Ein gebrochener Mann

Hinzu komme eine „stabile pädophile Nebenströmung“. Der 42-Jährige habe wie besessen kinderpornographisches Material gesammelt. Doch der Gutachter attestierte dem Mann durchaus eine strukturierte Lebensführung, daher sei er voll schuldfähig. Und weil die Therapie, in der sich der Mann seit eineinhalb Jahren befindet, kaum Fortschritte zeige, sich der Angeklagte bisher nicht auf einer emotionalen Ebene mit seinen Taten beschäftigt habe, könne er keine günstige Sozialprognose stellen.

Die Staatsanwaltschaft forderte daraufhin und wegen der Schwere der Taten eine Gesamtstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Die Verteidigung hielt dagegen, beharrte auf dem alten Urteil: Der 42-Jährige sei ein gebrochener Mann, habe seine Familie und besonders seine Kinder verloren. Das sei schon Strafe genug. Das Gericht jedoch sah das anders: Es entschied auf drei Jahre und drei Monate.