Wuppertal. . Unscheinbar wirken sie, nicht brutal. Doch die Taten, die den beiden Angeklagten vor dem Wuppertaler Landgericht vorgeworfen werden, zeugen von Grausamkeit: Im Düsseldorfer Gefängnis Ulmer Höh sollen sie im Jahr 2004 einen 17-jährigen Mithäftling misshandelt und vergewaltigt haben.
Acht Verhandlungstage hat die 4. Jugendstrafkammer angesetzt, um den Fall aus dem Jahr 2004 aufzuklären. Am Montag kommt sie zum Prozessauftakt nicht weit. Beide Angeklagte, ein 26-jähriger Velberter und ein 21-jähriger Solinger, schweigen zu den Vorwürfen. Früher hatten sie die Taten bestritten, den Mithäftling als „verdreht und durcheinander“ bezeichnet.
Hinter der Tür von Zelle 309 in der Ulmer Höh müssen sich ein halbes Jahr lang grausame, menschenverachtende Szenen abgespielt haben, wenn die Anklage stimmt. Am 23. Dezember 2004, so heißt es darin, hätten die Angeklagten mit ihrem Mithäftling Streit bekommen. Sie sollen ihr mutmaßliches Opfer geschlagen und ihm die Augen verbunden haben. Sie hätten auf ihn uriniert und ihn geschlagen. Bis Juni 2005 sei er vom Älteren mehrfach vergewaltigt worden. Silvester 2004 soll der 26-Jährige ihn auch mit dem Messer am Arm verletzt haben.
Kein einfacher Zeuge
Bekannt wurde der Fall erst zwei Jahre später. Denn der Mithäftling ist kein einfacher Zeuge. Seit seinem 15. Lebensjahr leidet er an einer paranoid-schizophrenen Psychose. sieht Teufel und Dämonen Erst nach einer Therapie erstattete der Krefelder Anzeige. 2007 kamen die Beschuldigten für zwei Monate in Untersuchungshaft, 2009 verhandelte das Amtsgericht Solingen und versuchte zu klären, was sich hinter der Zellentür abgespielt hatte. Ohne Erfolg.
Denn das als Zeuge geladene Opfer kam zwar ins Solinger Gerichtsgebäude. Als der Mann aber die beiden Angeklagten sah, soll er in Panik und voller Angst geflüchtet sein. Ohne ihn zu hören oder zu urteilen, verwies das Gericht den Fall an das Landgericht Wuppertal.
Aus Angst vor den Angeklagten hatte der Zeuge auch jetzt nicht kommen wollen. Ein psychiatrisches Attest sprach von Suizidgefahr. Das Gericht ließ ihn aber vom Sachverständigen Pedro Faustmann untersuchen, und der sah Verhandlungsfähigkeit. Allerdings wird die Jugendkammer das mutmaßliche Opfer ohne Öffentlichkeit hören. Auch die beiden Angeklagten werden nicht im Saal sitzen, sondern die Aussage über Video verfolgen.