Kreis Mettmann. . Ein Werksleiter derAshland Südchemie Kernfest (ASK) in Wülfrath muss sich vor dem Amtsgericht Mettmann mit dem Vorwurf der 34-fachen fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassung auseinandersetzen. Drei Jahre ist der Gasunfall nun her.

Fast drei Jahre sind seit dem schweren Gasunfall im Wülfrather Chemiewerk Ashland Südchemie Kernfest (ASK) ins Land gezogen. Im August 2008 waren im Industriegebiet „Kocherscheidt“, das an Tönisheide angrenzt, 300 Liter des gesundheitsschädlichen Stoffes Dicyclopentadien (DCP) ausgetreten — 53 Verletzte registrierte die Rettungswache Wülfrath damals.

Die Betroffenen hatten über Reizungen der Atemwege, der Augen und der Haut geklagt. 200 Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr waren vor Ort mit dem Fall beschäftigt, der anschließend auch einer für die Staatsanwaltschaft wurde.

Seit gestern wird der Unfall vor dem Amtsgericht Mettmann noch mal aufgerollt. Dort sitzt der ASK-Werksleiter auf der Anklagebank. Der Vorwurf: fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassung in 34 Fällen. Die Zahl hatte sich im Laufe der Ermittlungen minimiert, da den zusätzlich als verletzt gemeldeten 19 Personen keine Körperverletzung attestiert werden konnte.

Besonders die Informationspolitik war in der Anklageschrift kritisiert worden. So soll der Werksleiter die Feuerwehr zu spät alarmiert haben und auch das Gefahrenpotenzial des ausgetretenen Stoffes nicht ausdrücklich erwähnt haben. „Allerdings kann man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen, ob er wirklich fehlerhaft gehandelt hat“, erklärte Dr. Thomas Künzel, Direktor beim Amtsgericht Mettmann. Acht Zeugen wurden gestern vernommen. Mit ihrer Hilfe sollte der genaue Hergang des Unglückstages rekonstruiert werden. „Im Hinblick auf den zeitlichen Abstand zwischen Unfall und Prozessbeginn gestaltet sich das natürlich schwierig“, betonte Künzel.

Kommenden Mittwoch geht es weiter

Somit wurde die Verhandlung um kurz nach 16 Uhr ohne Urteilsspruch beendet. Mit den Zeugenvernehmungen geht es nun am Mittwoch, 27. Juli, um 11 Uhr weiter. Sollte das Amtsgericht dann immer noch zu keinem Ergebnis kommen, geht die Verhandlung eine Woche später in die dritte Runde.