Velbert. . Wegen eines angeblich ungültigen Schokotickes musste der 14-jährige Jannik den SB 19 nach Werden verlassen. Der Busverkehr Rheinland wehrt sich nun gegen Vorwürfe der Mutter des Jungen. Es steht Aussage gegen Aussage.

Wegen eines angeblich ungültigen Schokotickes musste der 14-jährige Jannik den SB 19 nach Werden verlassen. Der Busverkehr Rheinland wehrt sich nun gegen Vorwürfe der Mutter des Jungen. Es steht Aussage gegen Aussage.

Schulfrei – Mutter arbeitet – Kinder fahren vormittags mit dem Bus zu Verwandten. Richtig muss es heißen, sie wollten mit dem Bus fahren, genauer mit dem SB 19 von der Schloßstraße nach Werden.

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Von DerWesten

Die Geschwister Jannik und Lina Besta haben je ein Schokoticket, der 14-Jährige gar seit vier Jahren. Laut Mutter Anke durfte der Junge nicht mit dem Bus fahren, weil sein Schokoticket ungültig ist. „Der Busfahrer sagte meinem Sohn, er solle eine Fahrkarte kaufen.“ Da Jannik sich weigerte, musste er den Bus verlassen. „Mein Sohn ist definitiv rausgeschmissen worden“, erklärt die Mutter. Die zehnjährige Lina darf einsteigen – ihr Ticket funktioniert.

„Der Fahrer habe nach Vorschrift gehandelt“

Anrufe, die Anke Besta beim VRR und BVR unternahm, verliefen nicht nach ihren Vorstellungen. „Der Fahrer habe nach Vorschrift gehandelt“, hört sie von der einen Seite und die andere sagte, so Besta, „der Busfahrer könne nicht überprüfen, ob das E-Ticket bezahlt sei“. Das ärgert Anke Besta. „Wenn die mir gesagt hätten, es tue ihnen leid und mich gebeten hätten, das Ticket überprüfen zu lassen, wäre die Sache für mich erledigt gewesen.“

Die WAZ fragt deshalb beim zuständigen Unternehmen, dem Busverkehr Rheinland nach. Ralf Droste, zuständig im Bereich Kommunikation, befragt in Kürze den Betriebsleiter, der über Funk den Busfahrer und gibt eine Rückmeldung: „Der Busfahrer hat den Jungen gebeten, das Ticket überprüfen zu lassen.“ Und weiter habe dieser gesagt, der Junge müsse normalerweise bezahlen. Rausgeworfen wurde der Jugendliche nicht. Unterm Strich „hat der Fahrer völlig richtig gehandelt“, resümiert Droste. Er teilt zudem mit, dieses Thema im Dienstunterricht noch einmal zu vertiefen.

Es steht damit Aussage gegen Aussage! Wie kann es aber nun passieren, dass ein E-Ticket (wie das Schokoticket) vom Lesegerät nicht angenommen wird und ein derartiger Fall überhaupt geschehen kann?

Jochen Bellingkrodt, Geschäftsführer der Verkehrsgesellschaft Velbert (VGV) erläutert, dass in sechsstelliger Höhe ungültige oder gesperrte E-Tickets im Umlauf seien. Mit der Einführung der neuen Lesegeräte in den Bussen flattern bei ihm zur Zeit ungewöhnlich viele Plastikkärtchen ein, die gar nicht mehr im Umlauf gewesen sein durften – Tickets, die gesperrt sind. Diese Dauerfahrkarten nutzen den ehemaligen Besitzern dank der Lesegeräte und des Vordereinstiegs nämlich nichts mehr – „im Interesse der zahlenden Kunden“, fügt der Geschäftsführer hinzu. Rein rechtlich hätten sie die Karten schon längst abgegeben haben müssen.

Viele Schwarzfahrer trotz Ticket

Der Vater Bellingkrodt weiß aber auch zu berichten, dass „Kinder und Jugendliche nicht immer den besten Umgang mit den Tickets haben“. Deshalb bieten die Kundencenter an, die Karten überprüfen zu lassen. „Ich denken, dass sich das Problem in ein bis zwei Wochen geklärt hat.“ Der Vordereinstieg soll dann flüssig möglich sein.

Zum geschilderten Fall bezieht Bellingkrodt klar Stellung: „Laut den AGB muss das Ticket eingezogen werden und der Kunde muss zahlen.“ Doch löst die VGV das Problem eleganter. „In unseren Linien haben wir einen Übergangszeitraum geschaffen“.

Zusammengefasst gab es viele Schwarzfahrer trotz Ticket aber „es gibt auch Fehlverhalten der Fahrer“, findet Jochen Bellingkrodt.