Duisburg. .
Diebstahl und Nötigung: Das wirft Familie Heckes der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) vor. Grund für den Streit ist das Schokoticket von Sohn Hendrik. Ein Busfahrer hatte das Ticket eingezogen.
Der Ärger um ein fehlerhaftes Schokoticket brachte der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) nun eine Anzeige wegen Diebstahls und die Drohung rechtlicher Schritte wegen Nötigung ein. Dabei war die Ursache vergleichsweise simpel. Hendrik Heckes ist zehn Jahre alt, wechselte diesen Sommer von der Grundschule auf die weiterführende Schule – eine Information, die die Datenverwaltung offenbar nicht verarbeiten konnte.
Versuche der Eltern, dies beim Servicecenter am Hauptbahnhof zu klären, scheiterten an den Sicherheitsbeamten. Mutter Britta Ansorge-Heckes erzählt: „Das Center schließt um 13 Uhr, wir stellten uns um 12.30 Uhr in die Schlange.“ Da sei die Bearbeitung mit dem Hinweis auf den hohen Kundenandrang verweigert worden. Viele Kunden hätten protestiert, das Sicherheitspersonal ließ dennoch die Türen schließen und die Mitarbeiter durch einen Hintereingang verschwinden. Am nächsten Tag wurde dem Sohn das Schokoticket von einem Busfahrer abgenommen, eine Kopie der schriftlichen Abo-Bestätigung hatte ihm nicht gereicht. Für Vater Heiko Heckes ist das Diebstahl.
Entschuldigender Anruf
Inzwischen ist das Schoko-Ticket ersetzt, das Geld für zusätzlich gezahlte Fahrten erstattet worden, auch einen entschuldigenden Anruf hat es gegeben mit dem Hinweis, dass auch die DVG-Mitarbeiter Anspruch auf geregelte Arbeitszeiten und einen pünktlichen Feierabend hätten.
Familie Heckes, seit Jahren überzeugte Bus- und Bahn-Fahrer, ärgert der Vorfall dennoch. Ihrer Ansicht nach ist das Service-Center nicht nur am Monatsanfang wegen der Abo-Verlängerungen voll, sondern fast immer. Und seit es die elektronische Kontrolle am Buseingang gibt, seien die Einstiegsszenarien auch nicht schneller. Die Familie fordert einen besseren Service, denn „wenn ihre Busfahrer jederzeit Tickets einziehen können, muss es auch zeitnah eine Notbesetzung geben, die den Fall klären kann“.
Wegen des schwebenden Verfahrens wollte die DVG keine weitere Stellungnahme abgeben.