Velbert. In Velbert wollte Friedrich-Wilhelm Göbel ein Modehaus in der Stadtgalerie eröffnen. Er ist jedoch abgetaucht – mit diesen Folgen.
Dieses Jahr ist für Modeunternehmer Friedrich-Wilhelm Göbel, der zwischenzeitlich als „Galeria“-Retter gefeiert wurde, so ganz anders verlaufen, als er sich das vorgestellt hat. Eigentlich hätte er dieser Tage vermutlich gerne der Presse seine Pläne für eine weitere „Aachener“-Filiale in der Stadtgalerie Velbert vorgestellt. Stattdessen ist er seit einigen Wochen „abgetaucht“, nachdem ein Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde, weil er zu einem Gerichtstermin nicht erschienen war.
Danach überschlugen sich die Ereignisse und das Göbelsche Kartenhaus fiel binnen kürzester Zeit in sich zusammen: Er wurde als Geschäftsführer der TEH Textilhandel GmbH, die hinter den „Aachener“-Modehäusern steht, abberufen – nur wenige Tage später meldete das Unternehmen dann Insolvenz an.
Darum muss sich Modeunternehmer Göbel vor Gericht verantworten
An diesem Donnerstag hätte sich Göbel nun vor dem Gericht in Dortmund verantworten sollen. Dabei handelt es sich um einen anderen Sachverhalt als zuletzt in Hagen. Dort wäre es um eine mögliche falsche eidesstattliche Versicherung gegangen, in der Göbel einem Gerichtsvollzieher gegenüber ein zu niedriges Gehalt angegeben haben soll. In Dortmund hingegen um einen Verstoß gegen das GmbH-Gesetz: Bei der Gründung der TEH Textilhandel GmbH soll er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht angegeben haben, dass er 2017 unter anderem wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung rechtskräftig vom Amtsgericht München verurteilt worden war.
Darum wurde der Termin vor Gericht in Dortmund abgesagt
Zum Gerichtstermin in Dortmund wird es am Donnerstag jedoch nicht kommen. Der Termin wurde aufgehoben. „Das Verfahren ist nach Paragraf 205 Strafprozessordnung vorläufig eingestellt worden“, sagte Göbels Verteidiger Philipp Grabensee der WESTFALENPOST. In dem entsprechenden Paragrafen heißt es: „Steht der Hauptverhandlung für längere Zeit die Abwesenheit des Angeschuldigten oder ein anderes in seiner Person liegendes Hindernis entgegen, so kann das Gericht das Verfahren durch Beschluss vorläufig einstellen.“
Grund für die vorläufige Einstellung sei der unbekannte Aufenthaltsort des Angeklagten, so ein Gerichtssprecher. Man sei zu der Einschätzung gekommen, dass Göbel nicht vor Gericht erscheinen werde.
Zwei Staatsanwaltschaften haben Göbel zum Haftantritt geladen
Mit der vorläufigen Einstellung sind die Vorwürfe gegen Göbel natürlich nicht ausgeräumt. Sobald sein Aufenthaltsort bekannt ist, wird er sich auch wegen dieser Angelegenheit vor Gericht verantworten müssen – dann möglicherweise aus dem Gefängnis heraus, denn wegen Fahrens ohne Führerschein und falscher Vermögensauskünfte haben die Staatsanwaltschaften Braunschweig und Hagen Göbel zum Haftantritt geladen.