Velbert. Friedrich-Wilhelm Göbel will im Einkaufszentrum ein „Aachener“-Modehaus eröffnen. Doch nun sucht ihn die Polizei. Was das für Velbert bedeutet.
Diese Nachricht hat Ende der vergangenen Woche auch die Verantwortlichen der Stadtgalerie Velbert unerwartet getroffen: Gegen Friedrich-Wilhelm Göbel, dessen Unternehmen TEH Textilhandel GmbH im Velberter Einkaufszentrum eine Filiale des Modehauses „Aachener“ eröffnen will, ist Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen worden. Grund: Göbel war zu einem Gerichtstermin nicht erschienen. Im Verfahren wird Göbel vorgeworfen, 2020 gegenüber einem Gerichtsvollzieher ein falsches Einkommen angegeben zu haben.
Zwar wusste Stadtgalerie-Eigentümer „Verifort Capital“ dem Vernehmen nach von den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Göbel und war darüber auch mit ihm im „konstruktiven Gespräch“ – die aktuellen Ereignisse könnten die Sachlage jedoch wesentlich verändern – auch wenn Verifort-Geschäftsführer Frank Huber auf WAZ-Anfrage betont, dass man keinen Mietvertrag mit der Privatperson Friedrich-Wilhelm Göbel habe, sondern mit der TEH.
Kommt „Aachener“ nach den aktuellen Ereignissen wirklich nach Velbert?
Allerdings: Laut aktuellem Handelsregister-Auszug ist Göbel alleiniger Geschäftsführer des Unternehmens, für das laut Handelsregister niemand sonst Prokura hat, also beispielsweise Verträge unterschreiben dürfte.
Hinzu kommt: Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Hagen muss Göbel so oder so – losgelöst vom aktuellen Fall – eine sechsmonatige Haftstrafe antreten. Eine in einem früheren Verfahren ausgesprochene Bewährung sei wegen Verstoßes gegen die Auflagen nun widerrufen worden. Göbel sei daher „geladen zum Strafantritt im November“, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der Westfalenpost mitteilte. Eine Haftstrafe wegen wiederholten Fahrens ohne Führerschein steht zusätzlich im Raum.
Staatsanwalt wirft Göbel vor, bei Firmengründung gegen Gesetz verstoßen zu haben
Im Dezember muss sich Göbel dann auch noch vor dem Amtsgericht in Dortmund verantworten. Die dortige Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, 2021 bei der Gründung der TEH Textilhandel wahrheitswidrig falsche Angaben vor dem Notar gemacht und damit gegen das GmbH-Gesetz verstoßen zu haben. Der Vorwurf: Göbel soll verschwiegen haben, dass er 2017 rechtskräftig wegen Insolvenzverschleppung und vorsätzlicher Verletzung der Buchführungsfrist zu 250 Tagessätzen à 100 Euro verurteilt worden sei, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Paragraf 82 des entsprechenden Gesetzes sieht bei falschen Angaben eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Aktuell haben auch die Stadtgalerie-Eigentümer „keinen persönlichen Kontakt“ zum neuen Mieter – hoffen aber, „dass sich alles im Laufe der Woche irgendwie klärt“. Mehr könne man aktuell nicht sagen.
Friedrich-Wilhelm Göbel selbst war für die WAZ auch weiterhin nicht zu erreichen.