Velbert. Die Technischen Betriebe Velbert knöpfen sich an die 60 Straßen vor. Für Anlieger – Stichwort Beitragspflicht – gibt’s wichtige Nachrichten.
Mal wird die Fahrbahndecke saniert, mal auch das Trottoir gleich mit, hier wird umgestaltet, dort ein Radweg ausgebaut. Und bei der größten bzw. weitreichendsten Maßnahme steht jeweils die „grundhafte Erneuerung aller Anlagenteile“ an. So nennen das die Fachleute, wenn’s bei Straße und Gehweg wirklich ums Ganze geht. Die Technischen Betriebe Velbert (TBV) haben das „Straßen- und Wegekonzept für die Stadt Velbert“ für die Jahre 2023 bis 2027 zusammengestellt. Es ist unterteilt in 35 absehbar beitragsfreie Unterhaltungsmaßnahmen und 21 beitragspflichtige Ausbaumaßnahmen.
Das Paket kommt jetzt zunächst im TBV-Verwaltungsrat auf den Tisch und im Dezember noch einmal im Rat. Und zwar aus gutem Grund.
Baulastträger ist die Stadt Velbert
Denn die TBV sind per Satzung für Unterhaltung und Bau der öffentlichen Verkehrsanlagen im Stadtgebiet verantwortlich, doch offizieller Baulastträger ist eben die Stadt Velbert, und auch nur Gemeinden und Gemeindeverbände können Zuwendungen bekommen. Hintergrund: Das Land NRW übernimmt infolge der Novellierung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) aus 2019 und der ebenfalls novellierten Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge – bislang befristet bis Ende 2024 – die KAG-Beiträge, die von den betroffenen Anliegern zu erheben sind. Dies gilt für Straßenbaumaßnahmen, deren Durchführung nach dem 1. 1. 2018 beschlossen wurde. Dafür ist das Konzept eine der Rahmenbedingungen, die es zu erfüllen gilt. So erläutert Olaf Rakowski den Ablauf.
Beitragsbescheide über null Euro
„Die Stadt stellt also den Förderantrag bei der NRW-Bank“, erklärt der TBV-Geschäftsbereichsleiter Technische Infrastruktur weiter. Die beitragspflichtigen Anlieger bekämen dann einen auf null Euro reduzierten Beitragsbescheid. Bei dem nun auf der Tagesordnung stehenden Straßen- und Wegekonzept handele es sich um die Fortschreibung des Konzeptes 2021 bis 2025, das – so eine weitere Vorschrift – alle zwei Jahre überarbeitet werden muss.
Nicht statisch, sondern stets flexibel
Die eingangs zuerst genannten Vorhaben reichen vom Radweg längs der Metallstraße bis zur Deckensanierung der Heeger Straße in 2027, die Liste der beitragspflichtigen Maßnahmen führt die bereits begonnene Erneuerung Am Kattensiepen an und endet mit der Kamper Straße von Hausnummer 7 bis zum Seidenweberplatz in 2027. Das gesamte Konzept sei nicht statisch und nicht absolut bindend, sagt Rakowski, „wir stellen halt dar, was wir vorhaben und bleiben flexibel, um auch kurzfristig reagieren und handeln zu können.“ Eventuelle Änderungen und Verschiebungen seien jedoch nicht förderschädlich.
Einschneidende Änderung in Sicht
„Wir arbeiten ja nicht konzeptionslos“, fügt der TBV-Mann noch hinzu, verweist auf den auf vier Jahre ausgerichteten Wirtschaftsplan der Technischen Betriebe. Allerdings tauchen die beitragsfreien Vorhaben in dem zugehörigen Vermögensplan nicht auf.
Übrigens gut möglich, dass die jetzige Fortschreibung die letzte ist. Eine weitere werde obsolet, berichtet Olaf Rakowski, weil das KAG eventuell 2024 abgeschafft werde. Dazu gebe es einen Gesetz-Entwurf. Das werde absehbar allerdings nicht rückwirkend gelten. Die Anlieger blieben dann außen vor, TBV bzw. Stadt müssten direkt das Land um Erstattung bitten.
>>> „Grüne Welle“ ist ebenfalls Thema im TBV-Gremium
Der Verwaltungsrat der Technischen Betriebe tagt am Donnerstag, 19. Oktober, um 17 Uhr im großen Sitzungssaal der TBV (Am Lindenkamp 33). Weitere Themen sind dort u. a. eine verkehrstechnische Untersuchung zur Friedrich-Ebert-Straße – Stichwort „Grüne Welle“ –, der zweite Quartalsbericht des Wirtschafts- und Vermögensplans 2023 sowie der Lärmaktionsplan.
Die komplette Tagesordnung nebst der veröffentlichten Beratungsvorlagen kann im Ratsinformationssystem auf velbert.ratsinfomanagement.net eingesehen werden. Die Bürgerschaft ist zur Teilnahme an der öffentlichen Sitzung willkommen.