Velbert. Die Technischen Betriebe Velbert haben ein Straßen- und Wegekonzept aufgestellt. Es ist unerlässlich, um Anlieger von KAG-Beiträgen zu entlasten.

Hier steht eine Deckensanierung an, dort geht’s um eine Umgestaltung, ist zudem der Gehweg an der Reihe; hinzu kommen etliche komplette Erneuerungen: Insgesamt 79 Vorhaben – sowohl ganze Straßen als auch Abschnitte – umfasst das neue „Straßen- und Wegekonzept Velbert“ für die Zeit bis 2025, das die Technischen Betriebe Velbert (TBV) zusammengestellt und aufgelistet haben und zu dem ihr Verwaltungsrat dem Stadtrat laut Protokoll einstimmig empfiehlt, es in der nächsten Sitzung Ende Juni zu beschließen. Es herrscht ein gewisser Zeitdruck, schließlich müssen Förderanträge an die NRW-Bank gestellt werden.

Baulastträger, Antragsteller und Fördernehmer

Hier in der Oststraße laufen die Bauarbeiten bereits seit etlichen Monaten. Bei dem Abschnitt zwischen der Grün- und Südstraße handelt es sich um eine KAG-Maßnahme.
Hier in der Oststraße laufen die Bauarbeiten bereits seit etlichen Monaten. Bei dem Abschnitt zwischen der Grün- und Südstraße handelt es sich um eine KAG-Maßnahme. © FUNKE Foto Services | Christof Köpsel

Das ist Sache der Stadt. Sie ist offiziell der Baulastträger, obschon den TBV die meisten Straßen im Stadtgebiet gehören, zudem können nur Gemeinden und Gemeindeverbände Zuwendungen erhalten. Hintergrund der gesamten Prozedur ist der Umstand, dass das Land NRW aufgrund der Novellierung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom Dezember 2019 und der geänderten Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge nunmehr – zunächst einmal befristet bis Ende 2024 – die Hälfte der KAG-Beiträge übernimmt, die von den betroffenen Anliegern zu erheben sind. Dafür ist das Konzept die formale Voraussetzung.

Antragstellerin und Fördernehmerin ist die Stadt. Hat sie den Förderbescheid erhalten, reicht sie das Geld quasi weiter, indem sie den beitragspflichtigen Anliegern einen um die Hälfe reduzierten Beitragsbescheid zuschickt.

Zwei unterschiedliche Listen

Zuständig für die kommunalen Straßen und Brücken

Die Technischen Betriebe sind für die Planung, Instandhaltung und Kontrolle der kommunalen Straßen und Brücken sowie der zugehörigen Einrichtungen wie Verkehrsschilder und Ampeln verantwortlich. Außerdem übernehmen sie für die Bürger der Stadt die Straßenreinigung und den Winterdienst.

Der TBV-Bereich Verkehrsmanagement beschäftigt sich mit der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse vor Ort. Er umfasst die beiden Unterbereiche Verkehrstechnik und -planung.

Nach Auskunft von Arnd Sulimma ist das Konzept, das erstens „voraussichtlich beitragsfreie Unterhaltungsmaßnahmen“ (38) von der Siebeneicker- bis zur Bismarckstraße und zweitens „beitragspflichtige Ausbaumaßnahmen“ (41) von der Hohenbruch- bis zur Alten Poststraße auflistet, „eine Art wirtschaftlicher Prioritätenplan“. Er erstrecke sich im Gegensatz zu dem ihm ähnlichen, aber auf vier Jahre ausgerichteten TBV-Wirtschaftsplan über fünf Jahre und müsse mindestens alle zwei fortgeschrieben werden, so der TBV-Sachgebietsleiter Verkehrswesen.

Vollständig, aber auch flexibel

Arnd Sulimma leitet bei den Technischen Betrieben das Sachgebiet Verkehrswesen.
Arnd Sulimma leitet bei den Technischen Betrieben das Sachgebiet Verkehrswesen. © FUNKE Foto Services | Uwe Möller

Das Konzept ist allerdings nicht in Stein gemeißelt und unumstößlich. Es solle schon so vollständig wie möglich sein, erläutert Torben Steinhauer, werde aber auch flexibel gehandhabt, um bei Bedarf Dringliches aufnehmen und erledigen zu können, so der TBV-Justiziar. Hinter dem Ganzen stehe auch der Gedanke, ergänzt Steinhauer, ob wirklich jedes Vorhaben unbedingt eine KAG-Maßnahme sein müsse. So werde jetzt etwa im Stadtnorden die kleine Straße Losenburg, die dort von der Kettwiger Straße in die Felder hineinführe, doch als Unterhaltungsmaßnahme durchgeführt.

Manche Neuerung schon praktiziert

Einzelne Aspekte, die der Gesetzgeber darüber hinaus verpflichtend vorschreibt, waren bisher vor Ort ohnehin schon gelebte Praxis: Das beginnt mit der Durchführung einer Anliegerversammlung, bevor eine Straßenbaumaßnahme beschlossen wird, geht weiter mit einer Beitragsermäßigung für Eckgrundstücke und reicht bis zur Festlegung einer Maximaltiefe hinsichtlich der Grundstücksfläche. Zwei Dinge, die bisher Ermessenssache waren, sind nun zu einem Soll geworden: So muss auf Antrag eine voraussetzungslose Ratenzahlung (höchstens 20 Jahresraten) gewährt werden, muss ferner der Beitrag ganz oder teils gestundet werden, „wenn die Zahlung für den Schuldner eine erhebliche Härte bedeutet“.