Velbert. In Velbert sollen an zwei Stellen an die 100 neue Wohnungen entstehen. Eines der beiden Projekte eckt bei benachbarten Anwohnern gehörig an.

Es fehlt ganz gewaltig an Wohnungen. Das gilt bundesweit, ist auch in Velbert so. Allerdings löst vor Ort längst nicht jedes Bauvorhaben ungeteilten Jubel aus, lockt es vielmehr bisweilen Protest und Widerstand. Es kommt eben auch maßgeblich aufs Grundstück, Lage und direkte Umgebung – sprich: die Betroffenheit der Nachbarschaft – an.

Das zeigte sich jetzt im Bezirksausschuss (BZA) Velbert-Mitte, wo die Änderung des Bebauungsplans Nr. 669 „Kastanienallee“ quasi im Handumdrehen und fast einstimmig über die Bühne ging. Die Wobau will dort vier Mehrfamilienhäuser mit 67 bis 90 Wohneinheiten für den Bestand errichten. Hingegen ging es beim Bebauungsplan Nr. 663.03 „Friedrich-Ebert-/Poststraße“ nahezu anderthalb Stunden kontrovers zur Sache. Dort geht’s um zwei Mehrfamilienhäuser mit je ca. elf Wohnungen und ein Einfamilienhaus.

Projektentwickler sind Velberter

Die Erschließung der Neubauten im Blockinnenbereich soll hier von der Poststraße erfolgen.
Die Erschließung der Neubauten im Blockinnenbereich soll hier von der Poststraße erfolgen. © FUNKE Foto Services | Alexandra Roth

Als jedoch Hans Küppers (CDU) und Artur Busse (Grüne) am Dienstagabend in der Sitzung die Position ihrer Fraktionen dargelegt hatten, war klar: Die Angelegenheit ist mehrheitsfähig. Es gab zehn Ja-Stimmen für den Entwurf und seine Veröffentlichung, zwei ablehnende und drei Enthaltungen. Am 31. August kommt das Thema noch einmal im Ausschuss für Stadtplanung und Mobilität auf den Tisch. Grundstückseigentümer sind übrigens Jens und Jörn Hecker, die in der Sache auch als Projektentwickler fungieren.

Keine neuen Gutachten und Untersuchungen

Unmittelbar vor dieser Abstimmung war der Antrag von „Velbert anders“ gescheitert. Er zielte darauf ab, erst noch eine Umweltverträglichkeitsprüfung, eine schalltechnische Untersuchung, ein Gutachten über die Beschattung der Umgebungsbauten sowie ein Verkehrsgutachten einzuholen und solange die Beschlussfassung zurückzustellen. Die betroffenen Anwohner bzw. Nachbarn hatten in August-Friedrich Tonscheid einen engagierten, wiederholt insistierenden Fürsprecher.

Nicht klaglos aufstecken

So sieht das Wobau-Projekt „Akazienpark“ im Entwurfsplanungsstatus aus.
So sieht das Wobau-Projekt „Akazienpark“ im Entwurfsplanungsstatus aus. © Wobau Velbert | Wobau Velbert

Schon im Februar, bei der Öffentlichkeitsbeteiligung, hatten sich die Stellungnahmen um Themen wie Verschattung und verminderten Lichteinfall, Eingeengtheit infolge der Neubauten sowie deren Ausmaße, Versiegelung bzw. Schwund von Grün, um Lärm sowie Klima- und Artenschutz gerankt. Diese und weitere Aspekte trugen jetzt gleich eingangs des BZA bei der Einwohner-Fragestunde auch mehrere betroffene Anwohner vor. Sie wohnen dort teils schon seit Jahrzehnten und haben nun Sorge, dass das Neubau-Vorhaben im „Blockinnenbereich“ für sie mit Einbußen und Verlusten ihrer Wohn- und Lebensqualität einhergeht. Was sie wohl nicht klaglos hinnehmen wollen, wie Einzelne anschließend klar machten.

Kein Anspruch auf Schonung

Die Abstandsflächen würden eingehalten, alle Bestandsgebäude überragten die Neuplanung, das Vorhaben bewege sich im Rahmen des Rechts, führte Björn Leißner aus. Planungsrechtlich und städtebaulich gebe es nichts zu beanstanden, so der Stadtplaner für den Bezirk Mitte weiter. Grundsätzlich existiere kein Anspruch auf eine Bebauung, die die eigene Immobilie schone. Zudem werde die bislang „fast komplett versiegelte“ Fläche deutlich verringert. Inklusive der begrünten Dächer werde es ein Mehr an Grünflächen geben, stellte er in Aussicht. Schottergärten seien nicht erlaubt.

Wobau Velbert baut „Akazienpark“ öffentlich gefördert

Im Gegensatz zu diesem Projekt setzt die Wohnungsbaugesellschaft Velbert bei den erwähnten 67 Wohnungen auf dem Areal zwischen Akazienstraße, Kastanienallee und Grundschule – die 9600 qm gehören der Wobau – auf öffentlich geförderten Wohnungsbau. „Wenn man heute noch bauen will, funktioniert das nur so“, sagte Michael Küpper auf WAZ-Anfrage, nannte hierzu Baukosten und Zinsentwicklung. Von dem anfänglichen Ansatz aus 2018 mit 20 Einfamilienhäusern und nur 18 Mietwohnungen sei man umgeschwenkt, so der Geschäftsführer weiter, weil nunmehr die Verwertung des Grundstücks doch deutlich besser sei.

Nicht höher als die Umgebung

Die noch nicht abgeschlossene Entwurfsplanung für den „Akazienpark“, so der Arbeitstitel des beauftragten, renommierten Büros „RKW Architektur“ (Rhode, Kellermann, Wawrowsky – Düsseldorf) umfasst dreigeschossige Wohnhäuser mit Gartengeschoss. Sie würden nicht höher als die Umgebungsbebauung, versichert Küpper. Das Invest lasse sich noch nicht final beziffern, man sei ja noch in der Planung.

>>> Schwellenwert für öffentlich geförderten Anteil

Im Velberter Wohnungsbauprogramm ist festgelegt, dass ab einem Wert von 50 Wohneinheiten 20 Prozent im öffentlich geförderten Wohnungsbau entstehen müssen. Das Programm bildet die Grundlage für die mittelfristige Entwicklung von Wohnbauland in der Stadt.

Das komplette Wohnungsbauprogramm für die Jahre bis 2030, wie es der Rat im Sommer 2022 beschlossen hat, ist online verfügbar auf www.velbert.de/rathaus-politik/stadtentwicklung-und-bauen/stadtplanung/wohnen.