Wuppertal/Velbert. Ein ehemaliger Velberter Unternehmer hat zweimal sein eigenes Auto angezündet. Vom Landgericht ist er nun wegen Betrugs verurteilt worden.

Zweimal hat er im eigenen Auto Feuer gelegt und versucht, die Schäden über eine Versicherung abzurechnen: Nun ist ein 57 Jahre alter, früherer Unternehmer aus Neviges wegen Brandstiftung und versuchten Betrugs verurteilt worden.

Das Landgericht Wuppertal hat in der Berufung das Urteil gegen den Mann bestätigt. Die Richterinnen und Richter milderten seine Bewährungsstrafe um vier Monate auf nun ein Jahr und acht Monate, weil er die Vorwürfe nicht länger bestreitet. Der inzwischen außerhalb wohnende, getrennt lebende Familienvater muss 1500 Euro in Raten an einen gemeinnützigen Verein zahlen, um in Freiheit bleiben zu dürfen.

Velbert gab eine dauerhafte finanzielle Schieflage an

Der Mann hatte eine dauerhafte, finanzielle Schieflage als Hintergrund seiner Taten angegeben. Der vorsitzende Richter stellte in der vorläufigen, mündlichen Urteilsbegründung klar: „Brandstiftung ist ein Verbrechen. Die Strafe ist sehr mild.“

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Laut den nun rechtskräftigen Feststellungen bat der 57-Jährige Anfang 2018 zunächst einen Bekannten, sein geleastes Auto für ihn anzuzünden. Als Lohn wollte er zehn Prozent der Versicherungssumme abgeben. Der Bekannte lehnte ab.

Der Angeklagte legte selbst Feuer

Acht Monate später legte der Angeklagte selbst Feuer in seinem Pickup. Die Mittelkonsole und die Sonnenblenden verbrannten, der Innenraum verrußte. Die Versicherung mit kurz zuvor abgeschlossenem Vertrag bezweifelte allerdings die Schadensmeldung über einen „Kabelbrand“. Die geforderten 4500 Euro zahlte sie nicht.

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Versicherung stellte Strafanzeige

Ende 2019 versuchte der Mann erneut einen Brandschaden am selben Auto bei derselben Versicherung geltend zu machen: Diesmal sollte es ein Totalschaden über 8500 Euro sein: Das Auto sei durch eine brennende Mülltonne in Mitleidenschaft gezogen worden. Die Versicherung lehnte erneut die Schadensmeldung ab. Dazu gab es eine Strafanzeige.

Der ehemalige Unternehmer wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Der ehemalige Unternehmer wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. © picture alliance/dpa | Uli Deck

Der Mann fürchtete um seinen Job

Im Landgericht ließ der 57-Jährige anfangs seinen Anwalt erklären, er fühle sich unschuldig und wolle Freispruch. Er änderte sein Ziel, nachdem ihn der vorsitzende Richter und sein Anwalt verdeutlicht hatten, dass die Zeugen in einer neuen Beweisaufnahme voraussichtlich ihre Aussagen von früher wiederholen würden: Er wolle nun mildere Strafe; er sorge sich darum, seine Arbeit zu verlieren.

Firma und Haus verkauft

Den Angaben des Angeklagten zufolge hatte er um den Beginn der Taten sein Unternehmen verkauft, nach 17 Jahren Selbstständigkeit, außerdem sein Haus. Den Richterinnen und Richtern sagte er: „Ich wollte einen Schlussstrich ziehen und raus aus dem Ruhrgebiet.“ Er habe Arbeit zunächst über Zeitarbeitsfirmen aufgenommen und später eine Anstellung außerhalb gefunden. Am neuen Wohnort habe er ein altes Haus übernommen, das er Schritt für Schritt wieder herstelle. Derzeit heize er noch mit Feuer in einem Kamin. Aus der Schlusszeit seiner Selbständigkeit habe er weiter Schulden. Mobil sei er nun mit einem anderen, zwölf Jahre alten Auto.

Das Landgericht wertete die Taten geringfügig milder als die Staatsanwaltschaft. Die konnte sich nicht damit durchsetzen, es für den Mann bei zwei Jahren Bewährungsstrafe zu belassen. Das Urteil erscheint im Führungszeugnis.

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>>>Eigenes Auto – fremdes Auto

Brandstiftung an einem fremden Auto ist ein Verbrechen. Eigentümerin eines geleasten Kraftfahrzeuges ist die Leasing-Firma, die den Wagen gegen monatliche Zahlung zur Nutzung vermietet.

Ein eigenes Fahrzeug zu beschädigen oder zu vernichten ist für den Eigentümer nicht strafbar. Es können aber Straftaten damit verbunden sein, etwa gegen den Umweltschutz.