Velbert. Weil in der Siedlung zu wenig Parkplätze ausgewiesen worden sind, bauten Eigentümer sie in die Vorgärten. Das ist nicht erlaubt. Was nun passiert

Mit gleich zwei Anträgen, die Velberter Bürger an die Verwaltung gestellt haben, beschäftigten sich die Mitglieder des Bezirksausschusses Velbert-Mitte auf ihrer jüngsten Sitzung. Vor allem das Anliegen der Interessengemeinschaft Tenner Berg sorgte für eine längere Debatte. 37 der 67 Anlieger dort möchten den geltenden Bebauungsplan ändern lassen lassen. Unter anderem geht es ihnen um ihre Parkplätze direkt vor der Haustür.

Stellflächen in den Vorgärten sind nicht erlaubt

Denn die Stellflächen in den Vorgärten der Siedlung Tenner Berg sind eigentlich illegal, wie Björn Leißner vom Planungsamt den Ausschussmitgliedern erläuterte. Die Siedlung ist Ende der 1990-er Jahre entstanden und sollte einer breiten Bevölkerungsgruppe den Erwerb eines Eigenheims ermöglichen, indem sowohl die Häuser als auch die Grundstücke klein ausfielen. Jeweils ein Stellplatz pro Haus war am Rande der Siedlung vorgesehen.

Doch die Parkplätze reichen längst nicht mehr, gibt es doch in den meisten Haushalten mehr als ein Auto. „Und so sind in fast allen Vorgärten Stellplätze entstanden“, erläuterte Leißner und belegte dies mit einer Luftaufnahme des Gebietes. Diese Parkplätze sind laut gültigem Bebauungsplan nicht erlaubt. Ein Rückbau sei in der Praxis jedoch kaum umsetzbar und unverhältnismäßig – auch wenn die Parkplätze zu einem hohen Grad zur Flächenversiegelung in diesem Bereich beitrügen, hieß es.

Die Siedlung Tenner Berg wurde in den 90-er Jahren am Rande der Autobahn gebaut.
Die Siedlung Tenner Berg wurde in den 90-er Jahren am Rande der Autobahn gebaut. © www.blossey.eu | Hans Blossey

Wunsch nach Wintergärten und Terrassendächern

Zum anderen möchte die Interessengemeinschaft, dass transparente Terrassendächer und Wintergärten generell erlaubt werden und dass die hintere Baugrenze aufgehoben werden soll.

Die Verwaltung warnte vor eine Novellierung des Bebauungsplans. Leißner: „Schließlich haben nicht alle Bewohner der Siedlung das Anliegen unterschrieben.“ Während bei den Parkplätzen in der Siedlung breiter Konsens herrsche, sei dies in den anderem angesprochenen Punkten wohl eher nicht der Fall. Ein geänderter Bebauungsplan würde daher in der Siedlung für Zwietracht sorgen.

Bebauungsplan soll aufgehoben werden

Der Ausschuss beschloss daher auf Vorschlag der Verwaltung, den Bebauungsplan für dieses Gebiet aufzuheben und anschließend ein neues Verfahren anzustreben, bei dem die Anwohner beteiligt werden. Dort können dann auch die Nicht-Mitglieder der Initiative ihre Meinung zu Protokoll geben. So könne dann eine Regelung gefunden werden.

Parken auf der Langenhorster Straße

Ums Parken ging es auch in einem zweiten Bürgeranliegen. Ein Anwohner der Langenhorster Straße regte ein absolutes Halteverbot auf beiden Seiten von der Kreuzung Am Kalksteinbruch bis zur Kreuzung Höhenweg/Schleppweg an und begründete dies mit der Enge der Straße, die ein Siedlungsgebiet mit 2000 Bewohnern erschließe.

Auf der Langenhorster Straße soll es auch künftig keine Halteverbote geben.
Auf der Langenhorster Straße soll es auch künftig keine Halteverbote geben. © FUNKE Foto Services | Christof Köpsel

Keinerlei Behinderung registriert

Die Verwaltung berichtete, dass ihr bislang außer der einen Anregung keine weiteren Beschwerden über Behinderungen auf der Straße vorlägen. Mitarbeiter der Verkehrsbehörde hätten dort zu verschiedenen Tageszeiten kaum parkende Autos entdeckt. Busverkehr Rheinland und TBV (Müllfahrzeuge) berichteten über keinerlei Probleme in dem Streckenabschnitt. Und die Polizei warnt im Gegenteil davor, ein Halteverbot einzurichten, die parkenden Autos dienten der Verkehrsberuhigung. So unterstützte der Ausschuss den Vorschlag der Verwaltung, alles zu belassen wie es ist.

Zu große Gartenhütten

Mit der Aufstellung von drei Bebauungsplänen – Bergische Straße, Putschenheide, In den Fliethen – werden nun Flächen als Grabeland ausgewiesen. Hier betreiben Pächter Kleingärten ohne Verein. Die Bebauungspläne haben allerdings Folgen für einige Pächter. Die Lauben auf den Grundstücken dürfen nur maximal 24 Quadratmeter groß sein. Einige auf den Arealen sind deutlich größer, sie müssen dann rückgebaut werden.

>>>Neue Sitzbänke

Neue Sitzbänke auf der Friedrichstraße am ehemaligen Hertiegelände mit Blick auf die neue Blumenwiese hat die UVB-Fraktion Im Bezirksausschuss Mitte beantragt. Doch die Verwaltung konnte bereits Vollzug melden.

Die TBV haben bereits zwei Bänke mit Blick auf das Gelände installiert. Nun kann die Sicht auf Wiese und kleinen See genossen werden.

Die Gärten am Böttiger Platz werden nun als Grabeland ausgewiesen, einige Gartenhäuser sind allerdings zu groß.
Die Gärten am Böttiger Platz werden nun als Grabeland ausgewiesen, einige Gartenhäuser sind allerdings zu groß. © FUNKE Foto Services | Christof Köpsel