Velbert. Mit einem arabisch klingenden Familiennamen sind die Chancen auf dem Wohnungsmarkt deutlich schlechter. Dies ergab der Test einer Beratungsstelle

Namen sind Schall und Rauch – von wegen. Der Name kann in vielen Lebenssituationen eine entscheidende Rolle spielen, beispielsweise bei der Wohnungssuche. Ein nicht deutsch klingender Name kann dazu führen, bei der Vergabe einer Wohnung nicht berücksichtigt zu werden. Das hat eine Studie der Beratungsstelle gegen Alltagsrassismus für den Kreis Mettmann nun eindrucksvoll belegt.

Vermieter auf Online-Portal angeschrieben

Zur Untersuchung wurden Vermieter auf einem Online-Immobilienportal angeschrieben – von jeweils zwei Test-Personen, die sich lediglich durch ihren Namen unterschieden. In der Hälfte der Fälle erhielt nur der Interessent mit dem deutschen Namen eine Einladung zu einem Besichtigungstermin, die arabische Testidentität hingegen ging leer aus.

Völlig identische Bewerbungen

In ihrer Kontaktanfrage baten beide Tester in freundlicher und fehlerfreier deutscher Sprache unabhängig von einander durch zwei verschiedene E-Mail-Anfragen um einen Besichtigungstermin für dieselbe Wohnungsanzeige. Es wurde erläutert, dass die Wohnung von einer Familie mit einem Kind angemietet werden soll, wobei lediglich die Namen der Absender die ethnische Herkunft erkennen ließen. Wenn die optionale Angabe des Erwerbstätigenstatus möglich war, wurde angegeben, dass die Tester-Identität Angestellter ist. Es wurden 117 Drei-Zimmer-Wohnungen angefragt mit einer maximalen Kaltmiete von 800 Euro, die weitaus meisten Wohnungen wurden in Velbert angeboten.

Schlechtere Chancen auf dem Wohnungsmarkt

41 Vermieter antworteten auf beide Anfragen nicht, 16 weitere schickten eine automatische Antwort. 60 Antworten wurden schließlich ausgewertet. 30 davon antworteten nur auf die deutsche Identität und boten einen Besichtigungstermin an. In einem Fall wurde nur der arabischen Identität geantwortet, 29 Wohnungsanbieter gaben beiden Bewerbern die gleiche Rückantwort. Die Alltagsstelle gegen Rassismus zieht daraus den Schluss, dass ein arabisch-stämmig erkennbarer Interessent signifikant schlechtere Chancen auf dem Wohnungsmarkt hat – wobei private Vermieter sich als etwas rassistischer erwiesen als Wohnungsbaugesellschaften.

Folgen für den Einzelnen

Was dieser Rassismus für den Einzelnen für Folgen haben kann, berichtet Steffen Letmathe, der in der Mettmanner Beratungsstelle gegen Alltagsrassismus tätig ist. Ein Velberter Mieter ist von einem deutschen Nachbarn rassistisch beschimpft worden, es kam zu Handgreiflichkeiten. Man zeigte sich gegenseitig an. Zwei Wochen später gab es für beide die fristlose Kündigung von der Wohnungsbaugesellschaft. Während die gegen den deutschstämmigen Nachbarn kurz darauf wieder zurückgenommen worden ist, blieb sie bei dem ausländisch Stämmigen bestehen.

„Der Mann ist verzweifelt, er ist in seinem Wohnviertel fest verwurzelt, hat alle Bezüge hier“, berichtet Steffen Letmathe. Er habe sogar in seinem Quartier Unterschriften gesammelt, vergebens. Die Wohnungsbaugesellschaft hat die Kündigung nicht zurückgenommen. Der Mann hat sich nun einen Anwalt genommen und klagt gegen die Entscheidung seines Vermieters.

Was zu tun ist

Die Stelle gegen Rassismus schlägt vor, solche Tests auszuweiten. Tests mit realen Personen, wie sie in den USA durchgeführt würden, könnten zum Nachweis von konkreten Diskriminierungsfällen führen. In den USA gebe es auch eine Selbstverpflichtung der Wohnungswirtschaft, die sich freiwillig Testings unterziehe, um dann ein Qualitätssiegel zu erhalten.

Aber auch Städte könnten etwas tun. Auf Initiative des Nürnberger Oberbürgermeisters zusammen mit dem städtischen Menschenrechtsbüro sowie dem Amt für Wohnen sei dort 2010 ein Aktionsplan mit Leitlinien und Verhaltenskodizes aufgestellt worden, die die Unterzeichner (Stadt Nürnberg, Vertreter der öffentlichen und privaten Wohnungs- und Immobilienwirtschaft) verpflichten, bei Vermittlung, Vermietung oder Verkauf von Wohnungen diskriminierungsfrei zu handeln.

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