Duisburg. . Eine Wohnungsanzeige in Duisburg macht klar: Ausländer und Arbeitslose sind unerwünscht. In besseren Lagen sieben Vermieter immer mehr aus.
- In einer Anzeige für eine Neudorfer Wohnung schloss der Anbieter „Nicht-Deutsche und Jobcenter-Kunden“ aus
- Mieterschutzbund beklagt zunehmende Diskriminierung auf dem Duisburger Wohnungsmarkt
- Eigentümer-Vertreter spricht von einem Einzelfall, dennoch ließen sich Vorurteile bei der Vermietung kaum vermeiden
Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist nicht nur ein Metropolen-Phänomen – auch in besseren Lagen von Duisburg sieben Vermieter zunehmend aus. Eine Wohnungsanzeige im Internetportal „Ebay Kleinanzeigen“ machte nun auf deutliche Weise klar, welche Klientel zur Besichtigung willkommen ist: „Eigentümer wünscht als Hauptmieter einen deutschen Berufstätigen mit positiver deutscher Schufa-Auskunft. Jobcenter-Kunden, Flüchtlinge etc. aber auch generell Nichtdeutsche als Hauptmieter haben keine Chancen!!!“, stand dort über der „sehr schönen, 42 Quadratmeter Dachgeschosswohnung in Neudorf“ geschrieben.
Je höher die Nachfrage, desto mehr Selektion
„Sowas ist einfach nur widerlich“, findet Peter Heß vom Mieterschutzbund Niederrhein. In solch einer plumpen Form hat er Wohnungsanzeigen selten gesehen. Viel häufiger komme es jedoch vor, dass Interessenten mit ausländischen Namen bereits am Telefon abgewiesen werden. „Bei Herrn Öztürk ist die Wohnung bereits vergeben, wenn Herr Müller anruft, ist sie plötzlich doch noch frei“, weiß Peter Heß und nennt das „eine typische Begleiterscheinung des Mangels“. Denn die Selektion habe weniger mit einer finsteren Grundgesinnung zu tun, vielmehr könnten es sich Vermieter derzeit erlauben, kräftig auszusortieren, weil ein Mangel an kleineren und bezahlbaren Wohnungen herrscht. „Das wird sich in nächster Zeit durch die Einwanderung weiter verschärfen“, ist sich Heß sicher. Je höher die Nachfrage, desto stärker werde selektiert. Bis am Ende der zahlungskräftige deutsche Single übrig bleibt, der bevorzugt als Mieter taugt. Er plädiert daher für die Förderung kommunaler Wohnungsbaugesellschaften, um mehr sozialen Wohnraum zu schaffen.
„Ein solcher Fall ist mir in 15 Jahren noch nicht untergekommen“, sagt Armin Frenkert, Geschäftsführer des Vereins der Haus- und Grundeigentümer Groß-Duisburg, der sich für die Belange der Eigentümer einsetzt – und dies als einen Einzelfall betrachtet. „Wir leben in Duisburg in einer Multikulti-Stadt, in der es sich Eigentümer gar nicht leisten können, Leute auszuschließen.“ Zwar sei die Nachfrage nach kleineren Wohnungen in der Stadt wieder gestiegen, der Druck aber längst nicht so hoch, dass Vermieter aus den Vollen schöpfen könnten.
Dem Ärger Luft machen in einem Beschwerdebrief
Generell rate er Klienten, eine Bonitätsprüfung durchzuführen, etwa eine Schufa-Auskunft einzuholen oder sich Gehaltsabrechnung zeigen zu lassen. „Schließlich können Mietausfälle gerade private Vermieter hart treffen.“ Im Vorfeld eine Auswahl nach Ethnie oder Berufsstand zu machen, lehnt der Eigentümervertreter rigoros ab. Dass aber einzelne Gruppen bevorzugt oder benachteiligt werden, lasse sich schlecht vermeiden, weiß Frenkert. „Es heißt ja auch immer: ‘Nimm keine Lehrer oder Polizisten’“, weiß Frenkert.
Fälle von Diskriminierung bei der Wohnungssuche erlebt Gülgün Teyhani regelmäßig. Sie engagiert sich beim Anti-Rassismus Informations-Centrum, kurz Aric, mit Sitz im Dellviertel. „Häufig suchen Menschen bei uns Rat, die sich aufgrund ihrer Hautfarbe oder schon wegen ihres Namens bei der Wohnungssuche benachteiligt fühlten.“ Besonders betroffen seien Menschen aus Südosteuropa, aber auch Afro-Deutsche, die zwar einen deutschen Namen haben, nach der Besichtigung dann aber doch abgewiesen werden. „Es gibt zwar das Allgemeine Gleichstellungsgesetz, jedoch greift dieses nur in bestimmten Fällen“, erklärt die Beraterin. Oft sei es schon hilfreich, zusammen mit den Betroffenen einen Beschwerdebrief zu schreiben, um dem Ärger Luft zu machen. „Das gibt den Ausgegrenzten zumindest das Gefühl, sich gewehrt zu haben.“
>>> Aric berät bei Diskriminierung
- Wer sich bei der Wohnungssuche ungerecht behandelt fühlt, kann sich an den Verein „Aric“ wenden: 0203 28 48 73, kontakt@aric-nrw.de.
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll Benachteiligungen aufgrund der ethnischen Herkunft, Religion, einer Behinderung oder der sexuellen Identität etc. verhindern.