Velbert. Dank eines couragierten Zeugens hat die Polizei in Velbert zwei Männer festnehmen können, die einen Kiosk überfallen wollten.

Dank eines couragierten Zeugen hat die Polizei in Velbert am Samstagnachmittag, 19. November, zwei Männer (22 und 23 Jahre alt) nach einem versuchten bewaffneten Raubüberfall auf einen Kiosk an der Goethestraße stellen und vorläufig festnehmen können. Die Kriminalpolizei ermittelt.

Ohne Tatbeute geflohen

Gegen 16.55 Uhr betrat ein 23-jähriger Wuppertaler den Kiosk an der Goethestraße in Neviges. Der maskierte Mann forderte von der 18-jährigen Angestellten die Herausgabe von Zigaretten und Bargeld und zeigte auf seine im Hosenbund steckende Pistole.

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Die junge Frau verließ fluchtartig die Verkaufsräume und bat zwei Passanten im Alter von 63 sowie 40 Jahren, um Hilfe. Der Tatverdächtige floh derweil ohne Tatbeute aus dem Kiosk und lief in Richtung Adalbert-Stifter-Straße. Der 40-jährige Zeuge verfolgte couragiert den flüchtigen Räuber, obwohl dieser ihn unter Vorhalt seiner mitgeführten Waffe aufforderte, die Verfolgung abzubrechen. Anschließend stieg der Räuber in einen mit laufendem Motor wartenden Ford Mondeo ein.

Velberter Polizei nahm Duo vorläufig fest

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Der Zeuge stellte sich beherzt vor den Ford Mondeo, so dass das Duo durch die zeitnah eingetroffenen Beamten der Polizei Velbert gestellt werden konnten. Die Beamten nahmen die Räuber, einen 23-jährigen Wuppertaler sowie einen 22-jährigen Velberter, vorläufig fest und brachten sie zur Polizeiwache Velbert. Bei dem Wuppertaler konnten die Beamten die bei dem Raubüberfall eingesetzte Soft-Air-Pistole sicherstellen.

Ermittlungsverfahren eingeleitet

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Gegen die kriminalpolizeilich zum Teil bereits einschlägig in Erscheinung getretenen Tatverdächtigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der versuchten schweren räuberischen Erpressung eingeleitet. Die Kriminalpolizei übernahm die weitere Bearbeitung. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurden die Tatverdächtigen, nach dem Abschluss aller notwendigen kriminalpolizeilichen Maßnahmen, aus dem Gewahrsam entlassen.

„Bürger sollen sich nicht in Gefahr bringen“

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Die Polizei möchte sich an dieser Stelle nochmals für das couragierte Verhalten des 40-jährigen Zeugen bedanken, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger sich nicht selbst in Gefahr bringen sollen. Die Verfolgung oder sogar Festnahme eines flüchtigen Straftäters sollte immer durch die für diese Situationen besonders geschulten Beamten erfolgen, die zudem nicht nur über Schutzkleidung sondern auch über taktische Einsatzmittel verfügen.