Langenberg. Mieter vom Laakmannsbusch in Langenberg ärgern sich über die Vermietungsgesellschaft. Die nimmt gegenüber der WAZ Stellung zu den Vorwürfen.
Marion Banhold und einige ihrer Nachbarn sind verärgert. Seit Jahren schon wohnt sie in einem der großen Mehrfamilienhäuser am Laakmannsbusch, seit Jahren erlebt sie stets wechselnde Vermietungsgesellschaften – und seit Jahren gebe es immer wieder Ärger, „weil sich um nichts gekümmert wird“, sagt sie stellvertretend für mehrere Mieterinnen und Mieter.
Bei einem Rundgang um den Gebäudekomplex zeigt sie einige der Stellen, die ihr aktuell besonders Sorge bereiten. [Anm. d. Red.:Wir haben einige Punkte herausgegriffen, für alle reicht der Platz an dieser Stelle nicht aus.] Etwa die drei Parkdecks. „Viele Lichter funktionieren nicht, gleiches gilt für Lichtschalter. Wasser läuft durch die Decken, teilweise auch an den Stromleitungen zu den Lichtschaltern entlang, so dass die Leute Angst haben, diese Schalter zu nutzen, weil sie keinen Stromschlag bekommen wollen“, erzählt sie und zeigt auf die entsprechenden Schalter.
Und weiter: „Die Treppenaufgänge sind dreckig und schlecht beleuchtet“, ärgert sie sich. Außerdem würden oft Kinder in den Garagen spielen, weil das Haupttor nicht mehr schließe. „Wer vom helllichten Tag in die dunkle Garage fährt, kann aufgrund des Wechsels von hell zu dunkel spielende Kinder nicht sofort erkennen“, bemängelt sie, „das ist eine große Gefahr für die Kinder“. Zudem seien Teile der Garage baufällig.
Unternehmen nimmt schriftlich Stellung
Das Vermietungsunternehmen – das in diesem Artikel nicht namentlich genannt werden möchte – hat zu diesen Vorwürfen schriftlich Stellung genommen: „Am 24.06.2022 wurde durch den TÜV Rheinland eine Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung in der Tiefgarage durchgeführt, etwaige Beanstandungen wurden umgehend beseitigt“, heißt es da. Es seien „keine wesentlichen Mängel vorhanden“. Nach Aussage des TÜV Rheinland sei die Tiefgarage hinreichend beleuchtet.
Und ja, so heißt es im Schreiben des Unternehmens, das der Redaktion vorliegt, in der Tiefgarage „gab es einen mittlerweile beseitigten Rohrbruch in der Abwasserleitung. Die Beseitigung der Folgeschäden ist beauftragt.“
Hinterhöfe ungepflegt
Weiter geht die Tour mit Marion Banhold um das Gebäude. Die Fassade ist teilweise vermoost, „aber richtig schlimm ist es erst hinten“, klagt sie. Pflastersteine fehlen in dem kleinen Weg, Grün wuchert, es ist teils dreckig. „Und die Kellerzugänge stehen zum Teil unter Wasser, das Wasser fließt auch in die Keller. Aber da lagern doch Sachen, die werden nass“, ärgert sich Marion Banhold.
Auch hierzu hat sich das Vermietungsunternehmen schriftlich geäußert: „Wie bereits mehreren Mieter*innen der Anlage mitgeteilt wurde, sind mit dem beauftragten Dienstleister bereits mehrfach zielführende Gespräche geführt worden.“
Die vordere Außenanlage befände sich – Stand Kalenderwoche 26, 27. Juni bis 3. Juli – nach den entsprechenden Nacharbeiten „in einem ordentlichen Zustand“. Die Pflege des hinteren Teils der Anlage sowie Kellereingänge etc. stehe noch aus und sollte nach Aussage des Dienstleisters in den Kalenderwochen 27/28 erfolgen. „Die ordnungsgemäße Pflege wird eng überwacht“, versichert das Unternehmen in dem Schreiben.
Sperrmüll ist ein großes Ärgernis
Ein großer Kritikpunkt, den Marion Banhold anführt, ist das Thema Sperrmüll. „Immer wieder liegt hier welcher rum“, sagt sie. „Doch statt mit den Technischen Betrieben Velbert zusammenzuarbeiten, lässt der Vermieter für viel Geld Unternehmen aus anderen Städten, etwa Hamburg, kommen, um den Müll zu beseitigen.“ Zudem würde die Hausverwaltung stets behaupten, sie könne dem Sperrmüll keinen Verursacher zuordnen, „weshalb alle Mieterinnen und Mieter die Kosten für die Entsorgung übernehmen müssen“.
„Es ist korrekt, dass immer wieder Sperrmüll in der Anlage abgestellt wird, der keiner Mietpartei zugeordnet werden kann“, lautet dazu die Antwort des Vermieters. „Um die Brandlasten in den Treppenhäusern und die Stolperfallen in der Außenanlage zu beseitigen und somit zur Gefahrenabwendung beizutragen, sind wir verpflichtet, ein Unternehmen mit der Beseitigung des Sperrmülls zu beauftragen.“
In einigen Fällen, so die Auskunft des Unternehmens, könne der Verursacher des Sperrgutes ermittelt werden „und dieser erhält somit die entsprechende Weiterberechnung“. In allen anderen Fällen „müssen leider alle Mietparteien des Objektes die Kosten als Umlage in der Nebenkostenabrechnung tragen“.
Entsorger sitzt in NRW, nicht in Hamburg
Allerdings, so heißt es weiter in dem Antwortschreiben, stehe es „den Mieter*innen frei, eine kostenlose Abholung durch die ansässige Entsorgungsgesellschaft zu organisieren.“ Dazu müsse das Sperrgut am Abend vor der Abholung auf den Bürgersteig gestellt werden, denn das Entsorgungsunternehmen nehme Sperrmüll auf Privatgrundstücken nicht mit.
Dass – unter anderem – eine Hamburger Firma mit der Abholung des Sperrmülls beauftragt worden sei, weist das Unternehmen zurück: „Bei der Firma mit Hamburger Autokennzeichen handelt es sich um ein überregional agierendes Unternehmen mit Niederlassung in NRW“, erläutert eine Sprecherin. „Da es sich bei solchen Autos meist um Leasingfahrzeuge handelt, bestimmt das Kennzeichen nicht die Herkunft oder den Sitz des Unternehmens.“
Mangelnde Reinigung, Hausmeister nicht da
Marion Banhold und andere Mieterinnen und Mieter ärgern sich auch darüber, dass die Gebäude sehr lange nicht mehr gereinigt worden seien, Moos mache sich auf Fassaden breit. Hier lautet die Antwort der Vermietungsgesellschaft: „Die Treppenhausreinigung erfolgt wöchentlich in allen Häusern. Die Reinigung der Außenfassade gehört nicht zum Leistungsverzeichnis des Dienstleisters.“
Ein weiterer Vorwurf: Der Hausmeister sei fast nie vor Ort bzw. schlecht zu erreichen. „Der Hausmeister der Anlage ist mindestens einmal die Woche, immer dienstags, im Objekt“, heißt es dazu in der Stellungnahme des Unternehmens. Zudem seien immer weitere Termine möglich, die an einem anderen Tag in der Woche wahrgenommen werden könnten. „Individuelle Termine können telefonisch vereinbart werden. Die Kontaktdaten sind den Mieter*innen mittels Hausaushang bekanntgegeben.“