Hattingen/Sprockhövel. Alte Führerscheine müssen um getauscht werden, gibt die EU vor. Dies müssen Bürgerinnen und Bürger in Hattingen und Sprockhövel jetzt beachten.
Alte Führerscheine sind in Deutschland nicht befristet. Deshalb hat die Europäische Union Vorgaben gemacht, um eine EU-weit Einheitlichkeit herzustellen. Als Erste müssen nun die Menschen der Generation Ü60, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, ihren Führerschein umtauschen – und zwar bis zum 19. Januar 2022.
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„Ganz wichtig“, betont Christian Götte, Leiter der Führerscheinstelle, „es geht ausschließlich um das Ausstellungsjahr des Führerscheins. Die Frage, wann jemand seine Fahrprüfung bestanden hat, spielt keine Rolle.“
Nach dem Umtausch haben die Inhaber 15 Jahre lang Ruhe
Der EN-Kreis weist darauf hin, dass das Papierdokument nach dem 19. Januar 2022 ungültig ist. „Dies ist zwar nur eine Ordnungswidrigkeit, diese zu riskieren lohnt sich aber nicht“, so Götte weiter. „Wir tauschen lediglich ein Dokument aus. Alle Rechte bleiben bestehen, eine Prüfung oder eine Gesundheitsuntersuchung sind nicht notwendig.“
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Wer den Umtausch erledigt hat, hat 15 Jahre Ruhe. Wie alle seit dem 19. Januar 2013 ausgehändigten Exemplare ist dies der neue Zeitraum der Gültigkeit. Nach Ablauf der 15 Jahre gilt dann erneut: Es muss zwar ein neuer Führerschein beantragt werden, alle Rechte bleiben aber ohne Prüfung und Gesundheitscheck erhalten.
Ansprechpartner sind die Bürgerbüros und die Führerscheinstelle
Ansprechpartner für die betroffenen Bürger sind die Bürgerbüros der Städte sowie die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung. Vor einem Besuch sollte in jedem Fall telefonisch abgeklärt werden, ob beispielsweise ein Termin vereinbart werden muss.
Zum Termin mitzubringen sind neben dem Führerschein ein gültiger Ausweis sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Die Gebühr für den neuen Führerschein beträgt 30,40 Euro. Wer nicht zu den Jahrgängen 1953 bis 1958 gehört und noch einen Papierführerschein hat, für den läuft die Frist zum Umtausch bis zum 19. Januar 2023 (Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964), bis zum 19. Januar 2024 (1965 bis 1970), bis zum 19. Januar 2025 (1971 oder später) oder bis zum 19. Januar 2033 (vor 1953 geboren).
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Im Jahr 2026 startet dann der Pflichtumtausch für diejenigen, die über Kartenführerscheine verfügen, die zwischen 1999 und dem 18. Januar 2013 übergeben worden sind.
Bundesweit betrifft das rund 43 Millionen Führerscheine.
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