Essen. Papier-Führerscheine wie auch viele modernere Scheckkarten-Dokumente müssen umgetauscht werden. Für einige Besitzer wird es zeitlich langsam eng.
Mancher mag sich ungern trennen von seinem „Lappen“, aber die Zeit für die alten grauen Führerscheine im Reisepass-Format wie übrigens auch für viele der moderneren scheckkartengroßen Dokumente läuft bald unwiderruflich ab. Der Umtausch ist mit der dritten EU-Führerscheinrichtlinie zur Pflicht erklärt worden. Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in fälschungssichere und EU-einheitliche Kärtchen umgewandelt werden. Das klingt nach viel Zeit, doch da der Umtausch nach Jahrgängen gestaffelt erfolgen soll, wird die Sache auch in Essen für tausende Bürger langsam drängend.
„Aktuell ist die Information besonders wichtig für Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahre 1953 bis 1958“, sagt Stadtsprecherin Silke Lenz. Und zwar für jene, das ist wichtig, die noch die alten Papier-Führerscheine besitzen.
Beeilen müssen sich Führerschein-Inhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958
Sie müssen spätestens bis zum 19. Januar 2022 ihre Führerscheine umgetauscht haben, wenn sie bei Polizeikontrollen Ärger und mögliche Geldbußen vermeiden wollen. Die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 haben ein Jahr mehr Zeit, für sie ist der 19. Januar 2023 der Stichtag für den Dokumententausch. Die nächsten fünf Jahrgänge bis 1970 sind am 19 Januar 2024 dran, die Jahrgänge 1971 und später am 19. Januar 2025. Wer vor 1953 geboren wurde, hat übrigens Zeit bis zum 19. Januar 2033. Das hat offenbar pragmatische Gründe. Wer so alt ist, beendet vielleicht ohnehin das Autofahren in den kommenden zwölf Jahren oder ist bis dahin verstorben.
Das gilt, wie gesagt, nur für die Papierführerscheine. Bei den ab 1. Januar 1999 ausgegebenen Scheckkartenführerscheinen ohne Befristungsdatum kommt es auf das Jahr der Ausstellung an. Die Führerschein-Jahrgänge 1999 bis 2001 müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht sein, die Jahrgänge 2002 bis 2004 bis Januar 2027, 2005 bis 2007 haben Zeit bis Januar 2028 und so weiter. Wessen Führerschein ab 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, braucht hingegen nichts unternehmen, denn diese Karten, die ein auf 15 Jahre terminiertes Befristungsdatum enthalten, entsprechen schon jetzt den Vorschriften. Ein Blick in den Führerschein zeigt, zu welcher Kategorie man gehört.
Erhöhtes Publikumsaufkommen ist in der Essener Führerschein-Behörde schon spürbar
Der Stufenplan hat den Sinn, eine Überlastung der städtischen Ämter und der Bundesdruckerei wie auch lange Wartezeiten für die Bürger zu vermeiden. Anscheinend ist das weise. „Seit ca. drei Monaten ist ein erhöhtes Publikumsaufkommen zum Umtausch der alten Führerscheine feststellbar“, sagt Silke Lenz. Und das werde sich wohl auch in den nächsten Wochen und Monaten nicht ändern.
Zu empfehlen ist also eine zeitnahe Terminbuchung bei der Fahrerlaubnisbehörde in Essen-Steele oder in der Nebenstelle in Essen-Borbeck. Kosten fallen natürlich auch an: Für die direkt von der Bundesdruckerei an die Bürger versandten Führerscheine müssen zurzeit Euro 30,60 bezahlt werden. Außerdem muss ein biometrisches Passfoto aus dem Automaten her. Auch das kostet.
Wer an seiner alten „Fläppe“ mit dem Jugendbild hängt, kann das Papier übrigens vom Amt wieder mitnehmen – allerdings mit Locher oder Stempel entwertet und damit ungültig gemacht.
Weitere Details gibt’s im Internet unter https://service.essen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/41822/show