Witten. Jetzt startet im EN-Kreis der Umtausch alter Führerscheine gegen neue. Was Wittener der Jahrgänge 1953 bis 1958 sowie Jüngere wissen müssen.

Führerscheine, die in Deutschland vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurden, sind nicht befristet. Da diese Regelung einer EU-Vorgabe widerspricht, müssen viele Bürgerinnen und Bürger ihre Fahrerlaubnis in den nächsten Jahren umtauschen - auch im EN-Kreis. Die Führerscheine sollen EU-weit einheitlich ausfallen, außerdem fälschungssicherer werden.

„Da bundesweit rund 43 Millionen Führerscheine - 15 Millionen in Papierform, 28 Millionen im alten Scheckkartenformat - betroffen sind, macht die bis 2033 vorgesehene zeitliche Staffelung der Fristen Sinn“, sagt Christian Götte, Leiter der Führerscheinstelle des Kreises. Menschen der Generation Ü60, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und noch einen Papierführerschein in der Tasche haben, sind die ersten, die zum Umtausch aufgefordert werden. 63- bis 68-jährige Führerscheininhaber, die dies versäumen, sind ab dem 19. Januar 2022 mit einem ungültigen Dokument unterwegs.

Wichtig ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins

Christian Götte: „Ganz wichtig: Es geht ausschließlich um das Ausstellungsjahr des Führerscheins. Die Frage, wann jemand seine Fahrprüfung bestanden hat, spielt keine Rolle.“ Ansprechpartner für Bürger, die bis zum 19. Januar 2022 zum Umtausch aufgefordert sind, sind die Bürgerbüros der Städte sowie die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung. Vor einem Besuch sollte in jedem Fall telefonisch abgeklärt werden, ob beispielsweise ein Termin vereinbart werden muss.

Zum Termin mitzubringen sind neben dem Führerschein ein gültiger Ausweis sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild. „Wer den Antrag im Bürgerbüro auf den Weg bringt, hilft uns, wenn er den Mitarbeitern dort zusätzlich eine Kopie seines Führerscheins zur Verfügung stellt und diese zusammen mit den übrigen Unterlagen an uns geschickt werden kann“, sagt Christian Götte. Die Gebühr für den neuen Führerschein, der direkt von der Bundesdruckerei zugeschickt wird, beträgt 30,40 Euro.

Viele Fristen für den Umtausch alter Führerscheine

Wer nicht zu den Jahrgängen 1953 bis 1958 gehört und noch einen Papierführerschein hat, für den läuft die Frist zum Umtausch bis zum 19. Januar 2023 (Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964), bis zum 19. Januar 2024 (1965 bis 1970), bis zum 19. Januar 2025 (1971 oder später) oder bis zum 19. Januar 2033 (vor 1953 geboren). 2026 startet dann der Pflichtumtausch für diejenigen, die über Kartenführerscheine verfügen, die zwischen 1999 und dem 18. Januar 2013 übergeben worden sind.

Hier gilt für die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 die Frist 19. Januar 2026, für 2002 bis 2004 die Frist 19. Januar 2027, für 2005 bis 2007 die Frist 19. Januar 2028, für das Ausstellungsjahr 2008 die Frist 19. Januar 2029, für 2009 die Frist 19. Januar 2030, für 2010 die Frist 19. Januar 2031 und für 2011 die Frist 19. Januar 2032. Für den Ausstellungszeitraum 2012 bis einschließlich 18. Januar 2013 lautet die Frist 19. Januar 2033.

Wer den Umtausch erledigt hat, hat dann 15 Jahre Ruhe. Dann gilt wieder: Es muss zwar ein neuer Führerschein beantragt werden, alle Rechte bleiben aber ohne Prüfung und Gesundheitscheck erhalten.