Velbert. In Schulen der Stadt Velbert laufen wegen Corona 60 Luftreiniger und arbeiten gegen Aerosole. Mit den Geräten alleine ist es aber nicht getan.

Gleich um die Ecke und neben der Tafel steht es: Das große, aber unscheinbar hellgraue Standgerät, das etwa die Ausmaße einer hohen Kühl-/Gefrierkombination hat und auch von der Geräuschentwicklung her ebenfalls eher unauffällig ist. Nämlich sehr dezent. In diesem konkreten Fall arbeitet der Luftreiniger in einem der insgesamt drei Computerräume des Nikolaus-Ehlen-Gymnasiums (NEG) gegen Aerosole, die bei der Übertragung von Sars-CoV-2-Viren eine Rolle spielen. Rund 60 solcher Geräte hat die Stadt Velbert angeschafft und gezielt platziert. Und zwar überall dort, „wo Unterrichtsräume nicht ausreichend belüftet werden können“. So die förmliche Definition für die Voraussetzung.

Ortstermin im E-Gebäude

Und genau diese erfüllt eben auch dieser Computerraum. Er befindet sich in der zweiten Etage, mithin im Dachgeschoss, des so genannten E-Gebäudes des NEG mit seinen innenliegenden Fluren. Vier auf den ersten Blick normal wirkende Fenster sind eigentlich Unterlichter und feststehend, können also nicht geöffnet werden. Darüber ist jeweils ein Dachflächenfenster überschaubarer Größe, über das gelüftet werden kann und auch gelüftet wird.

Aktivierung mittels Bewegungsmelder

Auf die konsequente Umsetzung der 3 G-Regel wird auch im Nikolaus-Ehlen-Gymnasium großer Wert gelegt.
Auf die konsequente Umsetzung der 3 G-Regel wird auch im Nikolaus-Ehlen-Gymnasium großer Wert gelegt. © FUNKE Foto Services | Alexandra Roth

„Das war sehr schnell und sehr früh“, lobt Conrad Aust das Handeln der Verwaltung. Die Geräte – im E-Gebäude stehen nämlich insgesamt 24 – seien emotional für Schüler und Eltern sowie auch die Kollegen ein „zusätzliches Gefühl der Sicherheit“, als Unterstützung fürs Belüften sinnvoll und eine Ergänzung des Hygiene-Konzeptes im NEG, sagt der Schulleiter. Einer besonderen Unterweisung habe es nicht bedurft. Einfach auf Automatik-Betrieb stellen – und die Aktivierung erfolgt per Bewegungsmelder. Dieser reagiere hocheffektiv, heißt es. Und die Lautstärke sei tatsächlich „minimal“, bekräftigt Aust: „Es hat sich noch keiner beschwert.“

Auswahl bis 4000 Euro wird komplett gefördert

Die derzeitigen Forderungen in vielen Kommunen zielten im Grunde auf einen Stand, sagt Michael Lobe, den Velbert schon erreicht habe. Das Land würde ohnehin nicht für alle Räume Fördergeld gewähren, erläutert der Leiter des städt. Fachbereichs Immobilienservice. Nach seinen Angaben wurden vor Ort rund 210.000 Euro investiert. Aus Sicht der zuständigen Fachverwaltungen sind vor Ort alle Räume ausgestattet, bei denen die Förderrichtlinien des Landes greifen würden. Lediglich das NEG bekommt noch drei kleinere Reiniger für Räume, die zuvor nicht für Unterrichtszwecke genutzt worden sind. Zum Hintergrund: Das Land NRW fördert die Anschaffung solcher Geräte mit einem Verkaufspreis von bis zu 4000 Euro zu 100 Prozent.

Ein sehr emotionales Thema

Die Stadt habe sich in ihrer Funktion als Schulträger sämtliche öffentlichen Schulen anhand der vorhandenen Pläne und der Ortskenntnisse ihrer Mitarbeiter vorgeknöpft und den jeweiligen konkreten Einzelfall mit der dortigen Schulleitung abgestimmt, schildert Barbara Kirschner das Vorgehen. Die Fachverwaltung habe bereits im Herbst 2020 die Schulen abgefragt. Die Fachbereichsleiterin für Bildung, Kultur und Sport weiß nur zu gut, dass es bei diesem Thema nicht immer nur rein sachlich und besonnen zugeht: „Luftreiniger werden immer emotional diskutiert. Aber das ist ja auch verständlich.“

Reglement konsequent umsetzen

Warnung vor Gefühl einer falschen Sicherheit

Dem Robert Koch Institut (RKI) zufolge ist im Zusammenhang mit Lüftungsanlagen und mobilen Luftreinigern zu beachten, dass auch bei ihrem Einsatz weitere Maßnahmen – z. B. das Einhalten von Abstandsregeln oder das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes – eingehalten werden müssten.Daher sei es wichtig, schreibt das RKI weiter, darauf zu achten, dass der Einsatz solcher Geräte nicht zu einem Gefühl der falschen Sicherheit führe und dass die empfohlenen infektionspräventiven Maßnahmen – AHA-Regeln und Lüften – weiterhin umgesetzt würden.

Auch in einem weiteren Punkt sind sich alle drei bei dem Ortstermin im NEG einig. Dass sich nämlich bloß niemand wegen der Luftreiniger in trügerische Sicherheit zurücklehnen und das klassische Lüften vernachlässigen solle, zumal bald in der kalten Jahreszeit. Überdies müsse ohnehin für Sauerstoff-Nachschub gesorgt werden. „Mindestens ebenso wichtig ist die konsequente Umsetzung der 3 G-Regel“, sagt der NEG-Schulleiter, die seit der zweiten Schulwoche gelte und praktiziert werde. „Und zwar für alle, die überhaupt ins Schulgebäude kommen.“