Velbert/Wuppertal. Notwendige Gerichtsverhandlungen finden trotz Corona statt, Rechtsprechung und Rechtsschutz für Bürger in Velbert sind sichergestellt.

Notwendige Gerichtsverhandlungen finden statt, Rechtsprechung und Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger in Velbert und Heiligenhaus sind sichergestellt. Das teilen die für beide Städte zuständigen Gerichte mit. Dies gelte trotz Einschränkungen im Besucherverkehr. Diese treffen die Justiz wie alle anderen Behörden im Land.

In dringend einberufenen Konferenzen haben die beteiligten Gerichte beschlossen, wie sie helfen können, die landesweite Corona-Virus-Ausbreitung zu verlangsamen: Klägerinnen und Kläger sollen ihre Anliegen soweit möglich schriftlich abwickeln. Termine gibt es per Telefon. Richterinnen und Richtern wird empfohlen, im Einzelfall aufschiebbare Prozesse zu verlegen. Publikum ist bei allen öffentlichen Verhandlungen zugelassen, weil es die Gesetze erfordern.

Einschränkungen dienen dem Gesundheitsschutz

Landgerichtssprecher Arnim Kolat sagte für seine Behörde und für die Amtsgerichte in Mettmann, Velbert und Wuppertal: „Die Einschränkung des Publikumsverkehrs dient der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher.“

Die Rechtsprechung für Velbert und Heiligenhaus ist auf mehrere Gerichte verteilt: Das Amtsgericht Velbert entscheidet über Verträge, Mietsachen, Familienangelegenheiten und weitere, so genannte Zivilverfahren. Ein Teil der Strafprozesse läuft vor dem Gericht in Mettmann. Das Amtsgericht Wuppertal ist zuständig, wenn mutmaßliche Straftäter ins Gefängnis oder vorläufig in eine psychiatrische Klinik müssen.

Gerichte werden sich einheitlich verhalten

Vor das Landgericht in Wuppertal wiederum kommen größere Verfahren und Berufungen gegen die Urteile der Amtsgerichte. Alle diese Gerichte werden sich bei den Betriebseinschränkungen voraussichtlich einheitlich verhalten, kündigt Sprecher Kolat an. Das Arbeitsgericht Wuppertal verhandelt unter anderem Kündigungsschutz-Prozesse und hält Sitzungstage im Amtsgericht Velbert ab. Auch das soll unter den eingeschränkten Bedingungen weiter gelten.

Bedienstete an der Gerichtspforte werden Besucherinnen und Besucher nach ihren Anliegen fragen und entsprechend weiterleiten, kündigt Kolat. Vieles gehe schriftlich. Das dürfe aber niemanden ausschließen – etwa wegen der Sprache oder einer Sehbehinderung.

„Der Staat muss funktionieren“

Ministerium arbeitet an Richtlinien

Das Justizministerium NRW teilt zu Anpassungen wegen der Corona-Virus-Gefahr mit: „Ziel aller Maßnahmen ist die Aufrechterhaltung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze bei gleichzeitiger Minimierung der Ansteckungsgefahr.“

Es seien weitere Beratungen unter den Behörden angekündigt, teilt das Justizministerium mit. Unmittelbar danach werde die Öffentlichkeit unterrichtet.

Zur Situation der Justiz sagt der Sprecher des Arbeitsgerichts Wuppertal, Ronald Hansel: „Der Staat muss funktionieren.“ Wenn jemand im Streit mit seinem Arbeitgeber eine Klage bei Gericht aufgibt, dann bekomme er in der übernächsten Woche einen ersten Termin. Klagen und Anfragen nimmt die so genannte Rechtsantragsstelle entgegen.

Im Hauptsitz des Arbeitsgerichts in Wuppertal sei ausreichender Abstand zwischen Gerichtsbediensteten, Besucherinnen und Besuchern: „Wir halten uns an die Erlasse des für uns zuständigen Landesjustizministeriums.“

Verschiebbare Sitzungstermine werden die jeweils zuständigen Richterinnen und Richter einzeln verlegen. Sie sind in der Entscheidung unabhängig. Sitzt ein Beschuldigter in einem Strafprozess in Untersuchungshaft, so muss grundsätzlich so schnell wie möglich verhandelt werden. Wer eine Verhandlung hat soll sich vorab telefonisch vergewissern, was mit seinem Termin ist, sagt Kolat.