Wuppertal. Ein Langenberger ist wegen judenfeindlicher Kommentare im Internet zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Auch seiner Frau droht ein Verfahren.

Ein 40 Jahre alter Geschäftsmann aus Langenberg muss für massive, judenfeindliche Parolen auf der Plattform Facebook Strafe zahlen. Das Landgericht bestätigte ein Urteil des Amtsgerichts wegen Volksverhetzung. Der Familienvater muss 3500 Euro an die Landeskasse zahlen, wenn seine Strafe rechtskräftig wird. Zusätzlich muss seine Frau nun mit einem eigenen Strafverfahren rechnen: Sie steht unter Verdacht, im Prozess falsch für ihren Mann ausgesagt zu haben.

Äußerungen wurden in Österreich angezeigt

Hintergrund des Verfahrens sind internationale Ermittlungen zu einer Nachricht mit hasserfüllten Sprüchen über Juden von einem Oktoberabend 2017: „Was ist das für ein Volk“ und „Adolf Hitler hätte damals schon Schluss machen können.“ Sie ging an eine Facebook-Gruppe zum Thema „Freiheit für Palästina“. Vier Tage später zeigte ein Zeuge die Tat in Österreich an, beim dortigen Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung.

Angeklagter nutzte seinen Klarnamen bei Facebook

Hier am Landgericht Wuppertal fand der Prozess statt. Das Urteil gegen den Langenberger ist noch nicht rechtskräftig.
Hier am Landgericht Wuppertal fand der Prozess statt. Das Urteil gegen den Langenberger ist noch nicht rechtskräftig. © WAZ FotoPool | Heinz-Werner Rieck

Die Beamten fanden heraus: Die Nachricht trug den Namen des Angeklagten. Der Absender hatte bei seiner Anmeldung bei Facebook zusätzlich weitere, persönliche Daten des Langenbergers verwendet. Anfang 2018 kam das Verfahren in Deutschland in Gang. Zuständig wurde die Polizei in Mettmann.

Der Angeklagte erklärte, er wisse nichts von diesen Nachrichten: „Was hab‘ ich mit Adolf Hitler zu tun? Nichts!“ Er wisse, dass Unbekannte seine Daten und Fotos aus Facebook und anderen Diensten kopiert hätten – um eine falsche Seite über ihn zu erstellen und ihm zu schaden.

Staatsanwältin glaubt der Frau des Angeklagten nicht

Nein, er wisse nicht, wer das war. Er habe sich nur mal kurz mit Facebook befasst. Seine Frau bestätigte: Eigentlich könne ihr Mann ohne Hilfe nicht mal eine E-Mail versenden. Sie habe einmal ein Facebook-Profil für ihn angelegt, weil er es ausprobieren wollte. Seit der erste Brief von der Staatsanwaltschaft kam, wisse sie, dass seine Daten kopiert worden seien.

Klarer Kommentar der Staatsanwältin: „Das war von Anfang an alles gelogen.“ Das angeblich doch gefälschte Profil sei aufwändig gepflegt und immer wieder aktualisiert worden. Die Ehefrau habe Nachrichten dort sogar mit „gefällt mir“ markiert: Fotos ihres Mannes im Fitness-Studio und in Pose auf einem Motorrad.

Richterin hält Angeklagten für überführt

Der Begriff Volksverhetzung

Unter der Bezeichnung Volksverhetzung sind in Deutschland bestimmte, öffentliche Hass-Äußerungen strafbar und nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Geldstrafen und Gefängnisstrafen sind möglich.

Nach diesem Gesetz macht sich unter anderem strafbar, wer die Nazi-Verbrechen des 20. Jahrhunderts billigt, leugnet oder verharmlost. Laut Gericht waren die Äußerungen des Angeklagten in der Internet-Gruppe als öffentlich anzusehen.

Außerdem habe jemand die Seite später gelöscht, nachdem in einer Verhandlung klar wurde, dass die Polizei weitere Auskunft von Facebook dazu einholen würde. Eine Anfrage vom Landeskriminalamt an die amerikanische Anbieterfirma ging daraufhin übrigens ins Leere.

Das Fazit der vorsitzenden Richterin: „Die Angaben der Frau sind überhaupt nicht nachvollziehbar.“ Schon dass niemand etwas gegen das angeblich gefälschte Profil unternommen habe, sei für sie unverständlich. Der Angeklagte sei anhand der Ermittlungsergebnisse überführt.

Strafmildernd wirkte, dass der Mann nicht vorbestraft ist. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, erscheint es wegen der geringen Höhe nicht im Führungszeugnis.