Wuppertal. Ein Velberter muss 1800 Euro an einen Verein zahlen, um nicht wegen Drogenhandels ins Gefängnis zu gehen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Ein 29 Jahre alter Geschäftsmann aus Velbert erhält eine zweijährige Bewährungsstrafe, nachdem er einem Bekannten in Langenberg beim Handel mit Marihuana geholfen hat. Er muss seine Strafe nicht im Gefängnis absitzen, wenn er keine neuen Straftaten begeht und auf Cannabiskonsum verzichtet.

Hintergrund war mutmaßlich massive Einfuhr von Drogen aus Holland durch eine Gruppe Velberter Angeklagter, die sich in einem eigenen Verfahren verantworten mussten. Sie sind inzwischen nicht rechtskräftig zu hohen Strafen verurteilt. Die Männer sollen sich vorübergehend in einem Rockerclub betätigt haben.

Angeklagter hat Qualität der Droge geprüft

Der 29-Jährige sagte zu den Vorwürfen gegen ihn: „Es tut mir Leid. Ich werde so was nie wieder tun.“Laut Geständnis probierte der Mann im Mai 2018 eine Portion Marihuana, um für seinen Bekannten die Qualität eines Kilogramms der Droge zu prüfen.

Später soll er dem Langenberger geholfen haben, sich weitere fünf Kilogramm Marihuana zu verschaffen: Er habe den Kontakt zu einem Lieferanten in der Velberter City hergestellt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der 29-Jährige kurz als Mittelsmann betätigte. Dann habe er die beiden Geschäftspartner direkt aneinander verwiesen. Im Prozess bestätigte der Angeklagte, er habe gewollt, dass „die ihren Mist alleine machen“.

Angeklagter duldete eine weitere Tat

Anfang September 2018 ging es um eine nochmals größere Lieferung von insgesamt neun Kilogramm Drogen. Laut Handy-Nachrichten ließ der Langenberger den Angeklagten wissen: „Da liegen jetzt viereinhalb Kilo in Deinem Kühlschrank“. Die knappe Antwort: „Ok.“

Fazit des Gerichts: Damit habe der Angeklagte die entsprechende Tat geduldet. Zum Mittäter mache es ihn noch nicht. Verschärfend wirkte sich aus, dass der Geschäftsmann mit 150 Gramm eine erhebliche Menge Drogen zum Eigenkonsum erhielt.

Das Urteil ist rechtskräftig. Der Velberter muss 1800 Euro an den Tierschutzverein zahlen, um in Freiheit zu bleiben.