Sprockhövel. Besonders dreist: Eine Sparkassen-Angestellte soll in Sprockhövel Geld von Kunden für sich abgezweigt haben – und jetzt stellt sie Forderungen.

Es geht um Kontobetrug. Um eine fristlose Kündigung. Und um Schadensersatz. Der Fall einer Mitarbeiterin der Sparkasse Schwelm-Sprockhövel zieht weite Kreise.

Auch die Polizei ermittelt

Eine Angestellte soll im vergangenen November und im Januar dieses Jahres zwei dreiste Kontobetrügereien begangen haben. Das Geldinstitut kündigte sie deshalb fristlos und will nun 2800 Euro Schadenersatz von ihr. Ein Fall für das Arbeitsgericht Hagen. Auch die Polizei des Ennepe-Ruhr-Kreises ermittelt.

Tricksereien mit Kundenkonten

Gut ein halbes Jahr lang war die Bankkauffrau (25) in der Zweigstelle Haßlinghausen an der Mittelstraße beschäftigt. Dort verdiente sie 3285 Euro brutto im Monat. Doch sie soll ihr Gehalt mit Tricks noch aufgebessert haben. Dazu sei das Konto eines Kunden missbraucht worden. Für dieses Konto hätte sie unerlaubt eine sogenannte „White Card“, eine kontounabhängige Geldkarte, angelegt. Und damit seien dann „unberechtigte Geldabhebungen getätigt worden“, wirft ihr Sparkassen-Vorstandsvertreter Frank Skomoroch vor.

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Am 9. November und am 18. Januar wurden mit Hilfe der White Card zwei Geldbeträge abgehoben: einmal 1000 Euro, das andere Mal 1800 Euro. Da in beiden Fällen nur wenige Sekunden nach der Abhebung versucht wurde, das Geld auf ihr Konto einzuzahlen, fiel der dringende Tatverdacht auf die Bankkauffrau. „Zu dem Zeitpunkt war ich gar nicht am Schalter“, weist die Angeschuldigte die Vorwürfe strikt von sich: „Ich war es nicht, habe damit nichts zu tun.“

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Als Vorfall Nummer 1 geschah, habe sie am Beratertisch gesessen: „Eine White Card hatte ich nicht in Händen“. Und als Vorfall Nummer 2 passierte, „da saß ich bereits in einem anderen Büro“. Die geschasste Bankkauffrau verteidigt sich: „Mein Kollege war am PC. Ich selbst war nie allein am Serviceschalter - und schon gar nicht unerlaubt an seinem Rechner.“

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Weil sie sich zu Unrecht gekündigt fühlt, habe sie die vorliegende Klage eingereicht. Doch schnell wird klar: Die Klägerin hat kein wirkliches Interesse daran, bei der Sparkasse Schwelm-Sprockhövel weiterbeschäftigt zu werden. „Ich will dort gar nicht mehr anfangen.“ Vielmehr gehe es ihr darum, das kurze Arbeitsverhältnis nach außen hin sauber zu beenden. Zumindest auf dem Papier sollte es eine ordentliche Kündigung werden, die späteren Bewerbungen nicht hinderlich im Wege steht.

Einfaches Arbeitszeugnis verabredet

Richter Fabian Wißner schlug diese Einigung vor: Die Klägerin erhält eine ordentliche, fristgerechte Kündigung vom 27. März zum 30. April, wobei der Monat April tatsächlich nicht mehr vergütet wird, sowie ein einfaches Arbeitszeugnis. Die Parteien haben sich auf diesen Vergleich verständigt, der vom Sparkassenvorstand noch bis zum 10. Juni widerrufen werden kann. Unabhängig davon hat die Sparkasse beide Vorfälle zur Strafanzeige gebracht. Die Kreispolizei EN führt unter der Tagebuchnummer 240327-1556-IP 6692 die Ermittlungen dazu.

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Den Schaden des Kunden ersetzte das Geldinstitut, die 2800 Euro wollte die Sparkasse von ihrer ehemaligen Mitarbeiterin zurück. Doch Richter Wißner gab der Widerklage keine Chance: „Niemand hat etwas gesehen, es gibt keine Videoaufzeichnungen. Die Hilfstatsachen sind nur Indizien. Das dürfte für einen Rückzahlungsanspruch nicht ausreichend sein.“