Sprockhövel. Übers Internet kam ein Sprockhöveler an Kinderpornografie. Viele Bilder schickte er weiter. Eine „Fantasiewelt“, sagt er. Dann kam die Wende.
Ein 42-jährige Sprockhöveler hat vor drei Jahren kinderpornografische Bilder in mehreren Fällen heruntergeladen. Und dann weitergeleitet. Doch ganz wohl fühlte er sich nicht dabei, sagt er. Was dann geschehen ist.
Vor Gericht zeigt Angeklagter Reue
Als die Staatsanwältin im Amtsgericht Hattingen die Anklage vorgelesen hatte, gab der Sprockhöveler sofort die Taten zu und räumte alle Anklagepunkte ein. Insgesamt fünfmal hatte er Bilder verschickt, wegen zwei Taten wurde er schließlich verurteilt, zweimal hatte er dasselbe Foto weitergeschickt. Über Instagram war er an die Fotos gekommen. „Es war für mich eine reine Fantasiewelt“, betonte er immer wieder. „Im wirklichen Leben würde ich so etwas nie machen“, beteuerte er.
Lesen Sie auch:
- Warum in der Nacht ein Polizeihubschrauber über Sprockhövel kreiste
- Sprockhöveler feiern ihre Sport-Party mit Abschlusskonzert
- Auf dieses Wochenende freuen sich Sprockhöveler Familien
- Überfall auf Tankstellen-Kassiererin: „Unheimliche Wut“
- Sprockhöveler (54) sauer über Mittelstraßen-Planung
Kontakt hatte er wegen Kinderpornografie mit zwei Männern. Der eine war sein Chatpartner, dem anderen schickte er Bilder. Dem Schöffengericht erzählte der Mann, er habe nach den Taten alleine einen Therapeuten aufgesucht, das rechneten ihm sowohl Richter Kimmeskamp als auch die beiden Schöffinnen und die Staatsanwältin positiv an. In ihrem Plädoyer betonte die Staatsanwältin, dass sie davon ausgehe, dass solche Taten nicht wieder vorkämen. Sie forderte ein Jahr und drei Monate für die beiden Taten und eine Bewährungszeit von drei Jahren. Denn mit einer reinen Geldstrafe kommt man seit der Strafverschärfung im Jahr 2021 nicht mehr davon.
>>> Folgen Sie unserer Redaktion hier auf Instagram unter auf Facebook – hier finden Sie uns.
Auch Rechtsanwalt Nikolai Odebralski sah eine Bewährungsstrafe für seinen Mandanten als angemessen an. Dass er sich vor Gericht verantworten müsse, sei für ihn ein Schock gewesen. „Aber er hat nach den Taten ja alles richtig gemacht“, betonte der Anwalt. Sein Mandant habe sich mit den Taten auseinandergesetzt und aus eigener Initiative einen Therapeuten aufgesucht. Auch Art und Anzahl der Bilder seien ja im unteren Bereich angesiedelt, daher kam für ihn in dem Fall nur eine Bewährungsstrafe in Frage.
>>> Mehr Nachrichten aus Hattingen und Sprockhövel
Nach der Beratung mit den Schöffinnen verhängte Richter Johannes Kimmeskamp die Strafe. Das Gericht schloss sich der Staatsanwältin an und sah ein Jahr und drei Monate als angemessen an. Auch die Bewährungsstrafe setzte das Gericht auf drei Jahre fest und verlangte noch eine Zahlung an den Kinderschutzbund Hattingen/Sprockhövel.
+++ Sie wollen keine Nachrichten aus Sprockhövel verpassen? Dann können Sie hier unseren Newsletter abonnieren. Jeden Abend schicken wir Ihnen die Nachrichten aus der Stadt per Mail zu. +++
„Sie müssen in den nächsten drei Jahren auf jeden Fall ein straffreies Leben führen“, betonte der Richer. Außerdem muss der 42-Jährige die Kosten des Verfahrens selbst tragen. Es wurden keine Rechtsmittel eingelegt. Das bedeutet: Das Urteil wurde direkt im Gerichtssaal rechtskräftig. Somit ist der Sprockhöveler wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornografischer Fotos vorbestraft.