Sprockhövel. Rundfunkgebühren muss jeder Bürger zahlen. Bislang hat die Stadt die Zwangsvollstreckung für den WDR übernommen. Warum das nun anders ist.
Rundfunkgebühren muss fast jeder Sprockhöveler zahlen. Bei säumigen Bürgern musste die Stadt bislang tätig werden. Einige Ausnahmen gibt es allerdings, beispielsweise Empfänger vom Bürgergeld sind von der Zahlungsverpflichtung befreit. Wer sich jetzt darum kümmert.
Abmeldung ist nicht möglich
18,36 Euro sind also jeden Monat an den WDR zu entrichten. Eine Abmeldung ist nicht möglich. Es sei denn, man zieht mit jemanden zusammen, der den Betrag bereits zahlt. Wer dennoch den Beitrag nicht zahlte, musste bislang damit rechnen, dass die Stadt Sprockhövel die Gebühren über eine Zwangsvollstreckung eintreibt.
Stadt Sprockhövel treibt Rundfunkgebühren nicht mehr ein
Bis Ende 2023 oblag diese Aufgabe, genauso wie Forderungen von Gemeinden, Gemeindeverbänden und sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, der Stadt. Nicht ganz kostenlos war diese Aufgabe für den WDR. Pro Ersuchen einer Vollstreckung musste ein Kostenbeitrag in Höhe von 37 Euro entrichtet werden.
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Pressesprecherin Mandana Rasooli Zadehei der Stadt Sprockhövel sagt: „Im Durchschnitt hat uns der Beitragsservice jährlich zwischen 175 und 230 Ersuchen übersandt. Diese Zahl ist aber nicht mit der Anzahl der Menschen gleichzusetzen, da natürlich einige Personen mehrfach im Jahr ihrer Gebühren schuldig geblieben sind.“
WDR muss für jede Vollstreckung der Stadt Kostenbeitrag zahlen
Auch weiter sei die Zahl relativ zu betrachten, denn „es war auch nicht immer gesagt, dass wir nur wegen der Rundfunkgebühren tätig geworden sind. Es kommt durchaus häufiger vor, dass Personen hier mehrere Forderungsarten von unterschiedlichen Gläubigern zur Vollstreckung offen haben“.
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Da der WDR seit Anfang 2024 das Eintreiben der Gebühren selbst vornehmen darf, übernimmt die Stadt diese Aufgabe seitdem nicht mehr.