Sprockhövel. In Sprockhövels Hauptschule und inzwischen sogar an den Grundschulen ist Blaumachen Alltag. Teilweise kommt die Anweisung von den Eltern selbst.
Schulschwänzer sind kein neues Phänomen - aber in Sprockhövel ein wachsendes Problem, wie auch Nachhilfe-Experten bestätigen. Häufiger als früher bleiben Kinder und Jugendliche dem Unterricht fern, mittlerweile sogar schon in der Grundschule. Und teilweise animieren sogar die Eltern ihre Kinder zum Schwänzen. Wie groß ist das Problem, was tun die Schulen dagegen?
Netzwerk aufgebaut
„Ja, dieses Phänomen gibt es hier, wie wohl in jeder weiterführenden Schule“, sagt Andreas Lensing, Leiter der Mathilde-Anneke-Schule. Und zwar täglich: Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer in der Hauptschule führen akribisch Buch darüber, wer nicht zum Unterricht erscheint. Die abwesenden Kandidaten werden dann im Sekretariat gemeldet. „Für diese Fälle haben wir ein Netzwerk aufgebaut, das helfen soll und erfolgreich ist“, sagt Lensing. Denn die Vermittlung von Lernstoff könne nur gelingen, wenn die Schüler auch zum Unterricht kommen, so der Schulleiter. „Insofern ist es richtig, dass wir hier in der Mathilde-Anneke-Schule offensiv mit der Schwänzerei umgehen.“
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Auch für diese Problematik wurde in der Hauptschule eine Schulsozialarbeit aufgebaut mit Lehrerinnen und Lehrern, die sich über ihren Lehrberuf hinaus hier engagieren. „So werden die Kandidaten, die durch unentschuldigte Abwesenheit geglänzt haben, zunächst zur Rede gestellt“, so Lensing. Es folgen Beratungs- und auch Elterngespräche, um die Ursache für das individuelle Fehlverhalten herausarbeiten zu können. „So lange wir es hier mit intakten Familien zu tun haben, findet sich ein Weg, die Kinder besser zu kontrollieren“, sagt der Schulleiter. Da aber viele Anneke-Schüler keine Familien haben, sondern in Wohngruppen leben, fehlt die Kontrolle und Schulschwänzen passiert schneller.
Phänomen auch an Grundschulen
Das Problem des Schulschwänzens ist in Sprockhövel aber nicht eines der weiterführenden Schule allein, über das Phänomen wird mittlerweile auch aus den Grundschulen berichtet. Benedikt Heufken gibt da offen Auskunft. Der Rektor der Grundschule Haßlinghausen sagt, dass es vor Jahren kein erwähnenswertes Schwänzen bei den Klassen eins bis vier gegeben habe. „Doch das hat sich stark verändert.“
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Heufken berichtet, dass natürlich der rechtliche Umgang, also die Meldung von fehlenden Schülern ans Schulamt, erfolgen müsse. Aber es gebe auch eine pädagogische Ebene und entsprechende Möglichkeiten, den Ursachen für das Schwänzen zu erkennen und auszuräumen.
Es gibt auch das Motiv der Faulheit
Natürlich seien da die Schüler, die einfach keine Lust haben und faul sind, räumt Heufken ein. „Dem Kind muss dann deutlich gemacht werden, dass Schule Pflicht ist.“ Aber meistens liegen die Probleme tiefer. So gebe es etwa die Schulangst als Ursache. Oft fehlen die Kinder dann sogar mit Wissen der Eltern, Hintergrund kann eine schulische Überforderung des Kindes sein, die sich auch mit körperlichen Krankheitssymptomen zeigen kann.
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Auch Angst im Elternhaus, Probleme in der Familie oder Tod des Haustiers können Gründe für Schulkinder sein, der Schule fernzubleiben. Zugenommen hat das Schulschwänzen einzelner Fächer auf Veranlassung der Eltern: „Beliebtes Beispiel ist etwa der Schwimmunterricht, der aus kulturellen Gründen nicht besucht wird“, sagt der Haßlinghauser Schulleiter. Oder das Problem liegt in der Schule selbst, wenn Mitschüler mobben, und der betroffene Schüler sich nicht mehr in die Schule traut.
Dreieck Schule-Schüler-Eltern
Bei allen Ursachentypen wird immer das Dreieck Schule-Schüler-Eltern bemüht, um einen Weg zu finden, an dessen Ende wieder der ordnungsgemäße Unterrichtsbesuch steht. Aber auch Fachleute können auf Veranlassung der Schule hinzugezogen werden, wenn die Probleme beim Schüler tiefer liegen. Heufken: „Auf jeden Fall haben unsere pädagogischen Motivsuchen Vorrang, bevor wir das Schulamt informieren.“
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Nur wenigen ist bewusst, dass unentschuldigtes Fehlen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem hohen Bußgeld geahndet werden kann. In NRW sind das im schlimmsten Fall bis zu 1000 Euro. Auch die Eltern sind in der Pflicht, ihre Kinder dazu zu bewegen, den Unterricht zu besuchen.
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