Sprockhövel. Mit überhöhter Geschwindigkeit in Sprockhövel unterwegs gewesen sei der Angeklagte, sagt die Zeugin, habe sie abgedrängt. Der Prozess.

Glimpflich ging ein Verfahren für einen Mann aus, der wegen Gefährdung des Straßenverkehrs vor Gericht stand. Er war am 10. Dezember 2022 auf Sprockhöveler Gebiet bei Wuppertal Nord mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, wie die Zeugin und Geschädigte aussagte. Dadurch kam sie mit ihrem Wagen in Nöte kam.

Was den Anwalt und auch den Angeklagten heftig verwunderte: Erst nach gut einem halben Jahr zwischen der vermeintlichen Tat bekam der Rechtsvertreter die Akten zur Einsicht auf den Tisch. Das sei doch sehr verwunderlich, erklärte der Anwalt. Sein Mandant räumte ein, in der fraglichen Zeit beruflich mit einem Kollegen auf der Strecke unterwegs gewesen zu sein. „Ich kann mich aber wirklich nicht erinnern, dass ich jemanden abgedrängt habe“, erklärte er. Auch habe zeitweise sein Kollege das Auto gesteuert, dass es zu brenzligen Situationen gekommen sei, davon wisse er wirklich nichts.

Außer ein paar Punkten in Flensburg nie etwas zu Schulden kommen lassen

Der Anwalt legte dar, dass sein Mandant zu der Zeit bei einem Unternehmen tätig war, das für die Deutsche Bahn im Bereich Sicherheit arbeitete. „Ich bin täglich von Baustelle zu Baustelle gefahren, war ständig unterwegs und habe dafür gesorgt, dass bei Baustellenschranken besondere Sicherheit gewährleistet ist“, erklärte der Familienvater. Der Verteidiger legte zwei spezielle Ausweise vor, die diese Arbeit belegten. „Mein Mandant ist dringend auf den Führerschein angewiesen und ist ein wirklich ruhiger und zurückhaltender Mensch“, betont er mehrfach. Außer ein paar Punkten in Flensburg habe er sich nie etwas zu Schulden kommen lassen.

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Die Geschädigte schilderte dann ihre Sicht des Vorfalls von vor über einem Jahr. Sie sei zuerst auf einer Autobahnauffahrt Richtung Düsseldorf, dann auf einer Verbindungsstraße unterwegs gewesen, die auf Sprockhöveler Gebiet eine langgezogene zweispurige Kurve macht und dann einspurig wird. Tempo 70 werde auch auf Tempo 50 reduziert. Sie sei bis auf die Höher einer Brücke links gefahren und habe gesehen, dass von hinten ein Wagen mit hohem Tempo ankam. „Ich bin dann abgedrängt worden und musste auf die gestrichelte Linie ausweichen.“ Der Fahrer habe eine „ausgesprochen aggressive Fahrweise“ an den Tag gelegt.

Angeklagter entschuldigt sich

Da meldete sich der Angeklagte zu Wort, stand auf und sagte in Richtung der Zeugin: „Falls es wirklich mein Fehler war, möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen, es tut mir wirklich leid.“

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Der Richter kam mit der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung und dem Angeklagten überein, dass das Verfahren nach Paragraf 153 a, Absatz 2, gegen eine Geldzahlung vorläufig eingestellt werden kann. Wenn der Angeklagte ab März 500 Euro in Raten von 100 Euro monatlich an die Organisation „Deutschland hilft“ bezahlt, ist das Verfahren gegen ihn endgültig eingestellt.