Sprockhövel. Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ist eine Frau angeklagt. Sie habe nie Drogen genommen, doch ihre Werte sprengen nach einem Unfall die Skala.
Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sitzt eine 37-jährige Altenpflegerin auf der Anklagebank des Amtsgerichts. Unter Drogen hatte sie einen Unfall verursacht, dabei will sie nie Betäubungsmittel genommen haben. In ihrem Blut wurde allerdings eine so unfassbar hohe Konzentration von Amphetaminen nachgewiesen, dass es sowohl Richter Johannes Kimmeskamp als auch die Staatsanwältin stutzig macht.
Die Angeklagte war am 12. Januar 2023 um 17.50 Uhr auf der Mittelstraße in Haßlinghausen allein von der Fahrbahn abgekommen und mit ihrem Dienstwagen gegen eine Laterne geprallt. In ihrem Blut eine massive Drogenmenge. Für vier Tage wurde sie stationär im Krankenhaus aufgenommen.
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Der Verteidiger der Frau verliest eine Beschreibung, was vor dem Unfall vorgefallen sein soll: Die Angeklagte hatte einen Sprockhöveler besucht, der zu Hause gefälschte Markenartikel verkauft. Auf dem Tisch habe eine Limo-Flasche gestanden, aus der sie getrunken habe. Danach sei ihr schlecht geworden, sie ging zur Toilette, um zu erbrechen. Dadurch habe die Konzentration der Amphetamine in ihrem Blut noch weiter zugenommen. „Ich habe Verletzungen im Mund, in der Speiseröhre und im Magen gehabt“, erklärt sie.
Was geschah, als sie aus der Wohnung dieses Mannes gegangen sei, wisse sie nicht. Danach gebe es keine Erinnerung mehr, sagt die Angeklagte.
Nach dem Unfall und der Feststellung, dass sie unter Drogen stand, habe sie selbst veranlasst, dass sie auf regelmäßigen Drogenkonsum getestet werde, „denn ich habe vorher noch nie Drogen genommen und habe auch nicht vor, das in Zukunft jemals zu tun“, betonte sie. Durch einen solchen Test kann an zwei unterschiedlichen Blutwerten nachgewiesen werden, ob jemand generell Drogen nimmt oder nur dieses eine Mal.
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Ihr Wert lag bei 2800 Nanogramm, das sei ein Vielfaches höher als bei jedem normalen Drogenkonsum, erklärt ihr Anwalt. Ihre Steuerungsfähigkeit sei aufgehoben gewesen, eine so hohe Konzentration sei aus seiner Sicht nicht normal. Der Verkäufer der gefälschten Markenprodukte habe ihr noch gesagt, es sei das teuerste Getränk, das er jemals irgendwem gereicht habe, erinnert sich die Angeklagte zurück.
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Warum die 37-Jährige zu dem Mann in die Wohnung gegangen war, was sie kaufen wollte, ob sie ihn kannte, das alles wird in der Verhandlung nicht erörtert. Der Name des Mannes ist ihr allerdings bekannt, er fällt im Laufe des Verfahrens öfter.
Da Drogen im Blut der Angeklagten eindeutig nachgewiesen werden konnten, plädierte die Staatsanwaltschaft dafür, eine Geldbuße von 500 Euro zu verhängen und dazu ein Fahrverbot von einem Monat. Dem folgte Richter Johannes Kimmeskamp. Noch im Gerichtssaal nimmt die Angeklagte das Urteil an, so dass es rechtskräftig ist.
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Die Angelegenheit wird allerdings noch ein Nachspiel für den Sprockhöveler Verkäufer der Fälschungen haben. Durch die unglaublich hohe Konzentration der Amphetamine, die im Blut der Angeklagten nachgewiesen werden konnten, wird jetzt die Staatsanwaltschaft tätig und will intensive Nachforschungen in Richtung des Mannes aufnehmen. Denn er scheint möglicherweise mitverantwortlich für die dubiose Situation in der Wohnung und die Weiterentwicklung in dem Fall mit Unfall und dem Krankenhausaufenthalt wegen der inneren Verletzungen der Angeklagten.