Sprockhövel. Diese Nachbarn aus Sprockhövel sind sich spinnefeind. Nach einem Annäherungsverbot gegen den einen, steht nun der andere Nachbar vor Gericht.
Um einen „klassischen, handfesten Nachbarschaftsstreit“, Nachbarschaftstreit ging es vor Gericht. Im Clinch liegen die beiden Parteien aus Hobeuken schon sehr lange. Jetzt stand ein 55-jähriger ehemaliger Polizist, der mittlerweile Unternehmer ist, vor Gericht. Denn er soll einen Stein in Richtung des Nachbarsohns geworfen haben, getroffen habe er allerdings nicht.
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Die vermeintliche Tat soll sich am 31. Oktober 2021 zugetragen haben. Und zwar morgens umd 8.16 Uhr, als er gerade das Tor zum Familienbetrieb aufschließen wollte, wie der Sohn notiert hatte. Wegen der Nachbarschaftsprobleme waren schon zuvor Polizei und auch Ordnungsamt eingeschaltet worden. Immer wieder sei er übelst beleidigt worden, erklärt der 55-Jährige. „‘Komm mal runter, du Wic….., du alter Mann‘, wurde mir oft entgegengerufen.“ Jetzt saß der Beschimpfte selbst auf der Anklagebank.
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Er wies in der Verhandlung darauf hin, dass es bereits einen offziellen Beschluss des Amtsgerichts gibt, in dem dem Nachbarn untersagt wird, den Angeklagten über Facebook – also für alle sichtbar – zu beschimpfen und zu beleidigen. Sogar ein Annäherungsverbot an den jetzt Angeklagten sei in dem Beschluss zu finden.
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Die Situation im Oktober sei soweit vom 24-jährigen Sohn korrekt beschrieben worden, erklärte der ehemalige Polizist. „Ja, ich stand dort am Zaun, aber einen Stein habe ich nicht geworfen.“ Was er denn um die Uhrzeit am Zaun mache, wollte Richter Johannes Kimmeskamp wissen. „Ich war draußen, weil wir Motorengeräusche gehört haben und uns gedroht worden war, uns die Hütte einzureißen“, erklärt er.
Die Staatsanwältin hielt nach allen Beschreibungen eine Geldstrafe für angemessen, weil der Angeklagte keine Vorstrafen hat. Der Verteidiger sah die Situation allerdings völlig anders. „Ich beantrage Freispruch, nicht nur, weil ich die Verteidigerbrille aufhabe. Es ist hier ein Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht.“
Der Richter sah es genauso. „Hier werden alle Register gezogen, ausgeschlossen ist nichts. Der Zeuge hat zwar nicht so gewirkt, als ob er gelogen habe, aber beides ist eben denkbar.“ Da blieb nur ein Freispruch.
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