Sprockhövel. Seit es einen neuen Schornsteinfeger in Kehrbezirk 11 des EN-Kreises gibt, werden Bürger stärker zur Kasse gebeten. Was dahinter steckt
Im Kehrbezirk 11 des Ennepe-Ruhr-Kreises herrscht Irritation bei den Hausbesitzern. Nach einem Wechsel des zuständigen bevollmächtigten Schornsteinfegers sind Rechnungsbeträge deutlich erhöht, ohne dass die Kunden wüssten, was dahinter steckt. Ein Sprockhöveler ist verärgert.
Martin Debold sagt, für die regelmäßige Wartung seiner Gastherme durch einen Schornsteinfeger habe er bislang immer einen Betrag von knapp 140 Euro bezahlen müssen. Gemeinsam mit anderen Hausbesitzern habe er sich daher jüngst über die Rechnung des neuen Schornsteinfegers gewundert, in der- zusätzlich zu dem ihm bekannten Betrag für die Prüfarbeiten - ein Posten von knapp 200 Euro ausgewiesen war.
Martin Debold aus Sprockhövel: „Ich habe gar keine Ahnung, wofür die 200 Euro anfallen“
„Der Betrag war nicht spezifiziert. Ich habe gar keine Ahnung, wofür die 200 Euro anfallen“, wundert sich Martin Debold. Möglicherweise sei auf Bundesebene ein Gesetz geändert worden, aber das wüssten die Hausbesitzer nicht.
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Leider habe er auf seine Mailanfrage bei seinem neuen Bezirksschornsteinfeger Tim Engelbrecht auch keine Antwort auf die Bitte erhalten, den zusätzlichen Betrag zu erläutern. Auch etwas anderes scheint bei der Übergabe der Kunden offenbar schiefgegangen zu sein: „Mir wurden Wartungsarbeiten für zwei im ersten Obergeschoss befindliche Thermen in Rechnung gestellt. Tatsächlich gibt es aber dort gar keine, wohl aber im Kellergeschoss“, ist Debold einmal mehr irritiert und informierte seinen neuen Schornsteinfeger über die falsche Zuordnung der Geräte zu den Etagen.
Martin Debold ärgert sich über die Funkstille zum Schornsteinfeger
Seit seiner Mail von Mitte Dezember aber habe er in dieser Angelegenheit nichts mehr gehört, ärgert sich Debold über die Funkstille.
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Bereits seit Sommer 2023 ist Tim Engelbrecht als neuer Bezirksschornsteinfeger der Ansprechpartner für Hausbesitzer in Hiddenhausen, teilweise gehören auch Sprockhövel-Haßlinghausen, Obersprockhövel und Niedersprockhövel zu seinem Bezirk. Ein Vergleich von Rechnungen sei generell kaum möglich, erläutert Engelbrecht, denn jedes Objekt habe eigene Intervalle für sehr unterschiedliche Wartungs-, Reinigungs- und Kontrollmaßnahmen. Hier steht eine normale Abgasprüfung an, dort ist es die Kombination mit einer Emissionsschutzmessung.“
Bereits seit 2012 dürfen Schornsteinfeger Leistungen frei kalkulieren
Dass die Rechnungen im Allgemeinen aus zwei getrennten Beträgen bestehen, sei dem Umstand geschuldet, dass es bereits seit 2012 für Schornsteinfeger die Möglichkeit gibt, Leistungen frei kalkulieren zu dürfen, die nicht den gesetzlich festgelegten Gebühren der so genannten Kernüberprüfungsordnung zugerechnet werden. „Wir müssen nicht nur kostendeckend, sondern profitabel arbeiten. Kollegen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, müssen anders kalkulieren als Einzelunternehmer. Auch eine Preisanpassung vor dem Hintergrund aktueller Kostensteigerungen landet im Endeffekt beim Kunden.“
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Um diese freien Leistungen durchführen zu lassen, kann jeder Bürger, jede Bürgerin einen Schornsteinfeger eigener Wahl beauftragen. Daraus resultieren indes oftmals längere Anfahrtszeiten, die ebenfalls auf der Kostenseite zu finden sind. Vergleichbar sei, erläutert Engelbrecht, nur die Rechnung für die hoheitlichen Aufgaben der Schornsteinfeger, etwa die Feuerstättenschau. Der Gesetzgeber sehe ebenfalls nicht vor, den Teil der freien Schornsteinfeger-Leistungen zu spezifizieren.
Die auch für die Abrechnung hinterlegte Software für die Kehrbezirksverwaltung, die die Schornsteinfeger nutzen müssen, um die Vorgaben für die Kontrolle und die Dokumentation zu erfüllen, würde für die Kunden einen viele Seiten umfassenden Blätterwust fabrizieren. Das diene sicher nicht der Transparenz, begründet Engelbrecht den unspezifizierten Rechnungsbetrag im Bereich der freien Leistungen.
Schornsteinfeger sind zu eigenständiger unternehmerischer Kalkulation verpflichtet
Hierzu gehöre auch das Messen und Fegen. Grundsätzlich seien die Schornsteinfeger als Selbständige zu einer eigenständigen unternehmerischen Kalkulation verpflichtet, Absprachen dürfe es aus kartellrechtlichen Gründen nicht geben.
Von seinem Vorgänger durfte er nur einen Teil der Daten übernehmen, eine Offenlegung kalkulatorischer Aspekte sei nicht erlaubt, erläutert der neue Bezirksschornsteinfeger.
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