Sprockhövel. In Sprockhövel sind seit dem frühen Morgen Räumfahrzeuge unterwegs. Aber auch Bürger haben wieder Pflichten. Vom Busverkehr gibt es Entwarnung.
Dichtes Schneetreiben sorgt in Sprockhövel für viel Arbeit. Seit 4 Uhr morgens ist der Winterdienst auf den Straßen im Einsatz. Der Busverkehr rollt bis auf geringfügige Störungen normal.
Die VER teilt mit, es komme witterungsbedingt im gesamten VER-Gebiet zu keinen Einschränkungen mehr. Nach und nach werde der Linienverkehr wieder aufgenommen. „Allerdings können aufgrund der Wetterverhältnisse auf dem ein oder anderen Streckenabschnitt geringfügige Störungen nicht ausgeschlossen werden“, so das Verkehrsunternehmen am Montagvormittag (15.1.).
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Die Polizei hatte bis mittags noch keinen wetterbedingten Unfall in Sprockhövel zu melden. Bis 11 Uhr habe es im gesamten Kreisgebiet (ohne Witten) nur fünf derartige Unfälle gegeben - vor allem im Südkreis, so Sprecher Christoph Neuhaus.
Innerhalb der Sprockhöveler Stadtgrenzen übernimmt die Stadt den Winterdienst auf den Straßen. Der wird nach einem abgestimmten Streuplan durchgeführt. Im Einsatz sind bereits jetzt vier Großfahrzeuge. „Aufgrund der Prognosen wird ein fünftes vorbereitet, sodass dies ab Mittwoch einsatzbereit ist“, erklärt Stadtsprecherin Mandana Rasooli Zadehei. Auch die Fußkolonne der Stadt ist unterwegs zur Räumung der Gehwege, Schulwege etc. - Dafür sind auch zwei Kleinfahrzeuge im Einsatz.
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Für das derzeitige und angekündigte Winterwetter ist Sprockhövel gut gerüstet: Das Salzlager wurde am Wochenende nochmal um mehrere Tonnen aufgefüllt.
Räumpflicht der Grundstückseigentümer in Sprockhövel
Aber: „Ohne die Mithilfe aller Bürgerinnen und Bürger ist ein ordnungsgemäßer Winterdienst nicht durchführbar“, macht die Stadtsprecherin deutlich. Zwar liegt die Pflicht zur Straßenreinigung bei Schnee und Eis auf öffentlichen Straßen bei der Stadt Sprockhövel, doch vor den Grundstücken, auf den Gehwegen, sind Bürger in der Pflicht. Bei Schnee und Eis muss vor jedem Anwesen der Gehweg geräumt und gestreut werden.
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Grundsätzlich ist der Eigentümer, dessen Grundstück an die Straße angrenzt und erschlossen ist, dafür selbst verantwortlich. Ein Grundstück ist erschlossen, wenn eine rechtliche und tatsächliche Zugangsmöglichkeit besteht - egal, ob sie genutzt wird oder nicht. Auch vom Eigentümer angelegte Hecken, Mauern und Zäune befreien ihn somit nicht von der Winterdienstpflicht. Grenzt ein Grundstück an mehrere Straßen, so besteht diese Pflicht für alle angrenzenden Straßen.
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Vor allem für Mittwoch sind weitere Schneefälle vorausgesagt. Es legt sich voraussichtlich eine Luftmassengrenze über NRW – nördlich der Ruhr soll es trocken bleiben, südlich der Ruhr stundenlang anhaltenden Schneefall geben.