Sprockhövel. Seit 1. April greift die Cannabis-Legalisierung: Außerhalb von Verbotszonen darf auch in Sprockhövel legal gekifft werden. Das sind die Stellen:
Sprockhövel hat eine Kiffer-Insel bekommen! Am 1. April wurde der Cannabiskonsum in Deutschland erlaubt. Das ist kein Scherz. Eine Karte zeigt, wo Kiffen erlaubt ist und wo nicht. Folgt man den Plänen der Bundesregierung, darf auf der Hauptstraße gekifft werden - sogar mitten im Verkehr. Wie kann das sein?
Einrichtung von Verbotszonen
Grundlage für die Karte sind geplante Verbotszonen. Denn zum Schutz von Kindern und Jugendlichen soll der Cannabiskonsum im Umkreis von 200 Metern rund um Kitas, Jugendeinrichtungen, Sportstätten, Spielplätzen und Schulen verboten bleiben. Andernorts soll legaler Konsum möglich sein. Das gilt zum Beispiel auch für Fußgängerzonen in der Zeit von 20 bis 7 Uhr. Sobald der Gong zur Tagesschau ertönt, dürfen hier die Kräuterzigaretten glühen.
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Volle Länge der Wuppertaler Straße
Aber nicht jede Stadt verfügt über eine Fußgängerzone. Anders als im benachbarten Hattingen, liegen die Geschäfte in Sprockhövel an Durchfahrtsstraßen. Solange hier also der Verkehr rollt, wird eine Eindämmung schwierig. Folgt man der Umkreisregelung, soll der Cannabiskonsum in Niedersprockhövel im unteren Teil der Hauptstraße und auf der vollen Länge der Wuppertaler Straße legal sein.
Flickenteppich durch Umkreisregelung
Durch die Umkreisregelung entsteht zudem eine Art Flickenteppich. Nicht alle Kreise überschneiden sich, so entstehen mal große und mal kleine Lücken im Straßennetz. Die wohl kleinste befindet sich mitten auf der Hauptstraße, nördlich der Kreuzung Friedrichstraße/Von-Galen-Straße. Nördlich und südlich der Kreuzung befindet sich je eine Verkehrsinsel. Während die südliche Insel in der Verbotszone liegt, befindet sich die nördliche Insel außerhalb.
Bisher war Jamaika als „Kifferinsel“ bekannt, möglicherweise kommt nun die Niedersprockhöveler Verkehrsinsel hinzu.
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Haßlinghauser Kiffer auf der Mittelstraße
Auch in Haßlinghausen darf mitten im Ortskern gekifft werden: Die Mittelstraße liegt gänzlich außerhalb der geplanten Verbotszonen. Das bedeutet, dass theoretisch sogar vor dem Haßlinghauser Rathaus „Gras“ geraucht werden darf. Wie sich eine solche Regelung auf den Einzelhandel auswirkt, bleibt abzuwarten. Da Cannabis eine appetitanregende Wirkung nachgesagt wird, könnte zumindest die örtliche Gastronomie von einer Freigabe profitieren.
Verbotszonen sind bislang geplant
Was bleibt, ist die Frage: Wie soll der Konsum kontrolliert werden? Die auf der Karte vermerkten Verbotszonen basieren auf den aktuellen Plänen.
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Die Legalisierung von Cannabis wird von der Regierung unter anderem mit einem geringeren Arbeitsaufwand für die Behörden begründet. Ein Sprecher des NRW-Innenministeriums stellt das infrage: „Widersprüchlich ist in diesem Kontext, dass Ressourcen für die Kriminalitätsbekämpfung freigesetzt werden sollen, obwohl den Polizei- und Ordnungsbehörden weitreichende Kontrollpflichten auferlegt werden.“
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Keine pauschale Aussage durch die Sucht- und Drogenberatung
Die Sucht- und Drogenberatung der Caritas möchte auf Anfrage der WAZ im Vorfeld keine Stellungnahme zu den Legalisierungsvorhaben abgeben. „Wir wollen differenziert auf Einzelpunkte hinweisen. Eine pauschale Aussage wird es zu diesem Thema nicht geben“, sagt Nils Johannböcke, Berater im Suchthilfezentrum der Caritas in Hattingen.