Sprockhövel. Wegen des Coronavirus sind Osterfeuer verboten. Sprockhövel hatte sie erlaubt, weil Recyclinghöfe geschlossen waren. Darauf reagierte das Land.
Ärger mit dem Umweltministerium hat sich die Stadt Sprockhövel wegen ihrer Ausnahmeregelung zu Osterfeuern in diesem Jahr eingehandelt. Sie hatte Mitte März die – eigentlich wegen des Coronavirus grundsätzlich verbotenen – Osterfeuer in Ausnahmefällen erlaubt, nämlich zum Verbrennen von Gartenabfällen.
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„Da derzeit der Recyclinghof für private Anlieferungen nicht zur Verfügung steht (Anm. d. Red.: seit Montag haben sie wieder geöffnet), hat die Verwaltung beschlossen, Osterfeuer in diesem Jahr ausnahmsweise ohne Teilnehmer zuzulassen. Es steht jedem die Entscheidung frei mit Rücksicht auf gesundheitlichbeeinträchtigte Menschen ein Feuer anzuzünden“, heißt es in einer mittlerweile entfernten Mitteilung der Stadt Sprockhövel.
Osterfeuer zum Verbrennen von Gartenabfällen – Umweltministerium reagiert deutlich
Eine Sprecherin des Umweltministerium reagiert auf Nachfrage dieser Zeitung deutlich: „Feuer im Freien dürfen nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden.“ Ein genereller Entsorgungsengpass für Grün- und Gartenabfälle bestehe derzeit nicht. Einzelfall-Ausnahmen seien nicht erlaubt. Grundsätzlich gelte, dass aufgeschichtetes Material nicht dem Zweck eines Brauchtumsfeuers diene und dementsprechend ordnungsgemäß zu entsorgen sei. Auch in der Abfallfibel der Stadt heißt es, dass das Verbrennen von Grünschnitt verboten ist.
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Das Umweltministerium suchte am Montag Kontakt mit der Stadt und verbot die Ausnahmeregelung. Nach dem Einschreiten reagierte auch die Verwaltung: Sie sehe sich durch einen Erlass des Umweltministeriums dazu veranlasst, die Brauchtumsfeuer zum diesjährigen Osterfest im Stadtgebiet zu untersagen. Daher dürften auch bereits aufgeschichtete Materialien auf den Abbrennplätzen nicht abgebrannt werden. Davon betroffen seien auch bereits angemeldete Feuer.
Stadt kennt Verbote – aber zu jeder Regel gebe es eine Ausnahme
„Wir wissen, dass es grundsätzlich nicht erlaubt ist, Grünabfälle zu verbrennen“, sagt Ordnungsamtsleiterin Angelika Densow auf Nachfrage dieser Zeitung. „Wir haben damals schon allen Menschen, die ein Osterfeuer bei uns angemeldet haben, kommuniziert, dass wir nicht wissen, ob uns unsere Ausnahmeregel um die Ohren gehauen wird.“ Wegen der Corona-Pandemie sei es eine besondere Lage. „Und zu jeder Regel gibt es ja auch eine Ausnahme.“
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215 Osterfeuer seien für dieses Jahr bereits angemeldet gewesen, deutlich weniger als in den Vorjahren als es an mehr als 350 Stellen gebrannt hatte. Aber was tun mit dem gesammelten Grünschnitt? „Wir finden es jetzt auch nicht gut, dass das Verbrennen verboten wurden“, sagt Angelika Densow. „Es hieße ja, dass die Recyclinghöfe jetzt heiß laufen. Es gibt sicher viele, die ihren Grünschnitt schreddern können. Für alle anderen sucht die Stadt nach einer Lösung.“ Diese soll in Kürze verkündet werden.
Übrigens: Im kommenden Jahr gilt, dass nicht mehr jeder Bürger, sondern nur noch die „in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereine und Nachbarschaftsgemeinschaften mit circa 20 Personen am Karsamstag in der Zeit von 15 bis 24 Uhr veranstalten“ dürfen. Damit soll die Zahl der Osterfeuer nach Bürgerbeschwerden deutlich begrenzt werden.