Oberhausen. Weitere Abholzungen könnten aus Waldgebiet Volksgarten einen Park machen. Oberhausener Gebäudemanagement winkt ab: Viel zu teuer.

Die am Jahresanfang angekündigten Baumfällungen an der Droste-Hülshoff-/Teutoburger Straße sind abgeschlossen. 16 Robinien, drei Pappeln und zwei Eichen standen auf der Liste; sie mussten wegen Pilzbefalls und „Vergreisung“ gefällt werden, erklärte Stadtförster Jürgen Halm. Anwohner in Osterfeld sind nun aber besorgt, dass das Fällen im Stadtteil unvermindert weitergeht und den Volksgarten grundlegend verändern könnte.

„Das sind schon erhebliche Abholzungen an der Droste-Hülshoff-Straße. Wir fürchten, dass durch die weiteren geplanten Abholzungen der Volksgarten so weit ausgedünnt wird, dass vom Wald nur noch ein Park bleibt“, formuliert Rainer Pfilps die Befürchtungen vieler Osterfelder, die den Volksgarten als Naherholungsgebiet nutzen. Auch Hendrik Michels hatte schon im Februar angesichts der geplanten Fällungen eine „Umgestaltung der Landschaft“ befürchtet und gehofft, „dass diese noch zu verhindern ist“ (wir berichteten).

Ortsbegehung soll Klarheit bringen

Diese Sorge teilten damals Mitglieder des Oberhausener Naturschutzbundes (Nabu). Sie erreichten daraufhin, dass die Abholzungen im Osterfelder Wald noch nicht umgesetzt wurden. Erst eine Ortsbegehung in der letzten Juni-Woche soll Klarheit bringen, wie viele Bäume am Ende der Säge weichen müssen.

Jürgen Halm betont, dass bei der Durchforstung des Waldes besonderes sorgfältig geprüft werde: „Während das Baumfällverbot vom 1. März bis 30. September für Parks gilt, trifft dies auf Waldgebiete nicht zu. Aber wir nehmen Rücksicht auf seltene Höhlenbrüter wie Spechte oder Bewohner wie Fledermäuse.“ Nur wenn es aus Sicherheitsgründen erforderlich sei, werde gefällt. Die Maßnahme im Volksgarten werde aber erst im nächsten Herbst und Winter anstehen, so der Stadtförster.

Die Sorge der Anwohner, dass mittelfristig aus dem Wald in Osterfeld ein Park werden soll, sei unberechtigt, betonte Alexander Höfer, Sprecher der für die Pflege von Grünzonen zuständigen Oberhausener Gebäudemanagement (OGM): „Wir werden doch in Zeiten klammer Kassen nicht aus einem Wald einen Park machen, der viel pflegeaufwändiger und damit kostenintensiver ist.“

Hundebesitzer sollen zur Kasse gebeten werden

Auch die Überlegung einiger Hundebesitzer, die in einer Umwidmung des Waldgebietes in einen Park eine Möglichkeit für die Stadt sehen, Hundebesitzer zur Kasse zu bitten, die die in Parks geltende Anleinpflicht missachten, wies Höfer von sich: „Dazu müssten ja erst mal ausreichend viele Ordnungsdienstmitarbeiter unterwegs sein, damit sich da der Aufwand lohnt.“

Der Volksgarten in Osterfeld ist teils als Park ausgewiesen, der von der Kapellen- bis zur Mergelstraße reicht, erläutert Stadtförster Jürgen Halm. Die restliche, etwa elf Hektar große Fläche sei Stadtwald.

Der Unterschied zwischen Park und Wald ist auch für Hundebesitzer bedeutsam: Während in Parks im Stadtgebiet die Anleinpflicht gilt, dürfen Hunde, die mit ihren Herrchen oder Frauchen auf Waldwegen unterwegs sind, ohne Leine laufen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Münster aus dem Jahr 2012 hervor (Beschluss vom 20.7.2012, 5 A 2601/10)