Oberhausen. Weil er bei der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Duisburg unentschuldigt fehlte, muss ein 34-Jähriger jetzt mindestens für zehn Monate ins Gefängnis. Das Amtsgericht Oberhausen hatte dem Duisburger in neun Fällen nachgewiesen, dass er mutwillig die Reifen an Autos in Oberhausen zerstochen hatte.

An 211 Autos, so hatte es die Staatsanwaltschaft ermittelt, sollte ein 34-jähriger Duisburger in Duisburg und Oberhausen die Reifen zerstochen haben. Beweisbar waren vor dem Amtsgericht Oberhausen im Februar nur neun Taten gewesen. Das Urteil fiel dennoch deutlich aus: Zehn Monate Gefängnis. Dagegen hatte sich der Angeklagte wehren wollen. Doch der angesetzten Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Duisburg blieb er unentschuldigt fern - und muss nun sitzen.

In der Nacht vom 3. zum 4. Mai 2013 war der 34-Jährige mit seinem Fahrrad auf der Stadtgrenze zwischen Obermeiderich und Styrum unterwegs gewesen. An der Styrumer Straße, der Moselstraße, Zollhausstraße und Flügelstraße zerstach er nacheinander mit einem Schweizer-Taschenmesser die Reifen von neun Autos, wobei er sich verletzte.

Anklagepunkte wurden eingestellt

Vor dem Amtsgericht hatte der 34-Jährige zunächst bestritten: Sein Messer sei ihm einige Zeit zuvor abhanden gekommen. Da müsse wohl Blut von ihm dran gewesen sein; anders könne er sich die Spuren nicht erklären. Doch abgesehen vom eindeutigen DNA-Material war der Angeklagte auch durch einen Augenzeugen identifiziert worden.

202 weitere Taten konnten dem 34-Jährigen nicht nachgewiesen werden. Die Anklagepunkte wurden eingestellt. Den Oberhausener Amtsrichter hinderte das nicht, dem zahlreich vorbestraften Angeklagten „ein dissoziales Vergnügen an der heimlichen Zerstörung fremden Eigentums“ zu bescheinigen und eine weitere Bewährungschance kategorisch auszuschließen.

Strafkammer verwarf Berufung

Gegen die Haftstrafe legte der 34-Jährige Berufung ein. Doch kurz vor der Verhandlung hatte er sich sei bei seinem Bewährungshelfer gemeldet: Er suche gerade in Stuttgart eine neue Wohnung. Die Warnung des Bewährungshelfers, dass das Urteil rechtskräftig werde, wenn der 34-Jährige nicht zur Verhandlung erscheine, fruchtete nicht.

Nach 15 Minuten Wartezeit verwarf die Strafkammer gestern die Berufung. Nun muss der 34-Jährige zehn Monate hinter Gitter. Die Strafe wird sich wohl noch um einige Zeit verlängern, da der Angeklagte bei den Taten bereits unter Bewährung stand und nun mit dem Widerruf rechnen muss.