Oberhausen. . Er hinterließ im Mai 2013 eine Spur der Zerstörung durch den Oberhausener Stadtteil Alstaden: 200-mal soll ein 32-jähriger Duisburger zugestochen haben und die Reifen von Autos plattgelegt haben. Nachweisen konnte das Gericht dem Täter aber nur neun Fälle. Dafür bekam er zehn Monate ohne Bewährung.
200 Mal soll der 32-jährige Duisburger an jenem 4. Mai 2013 zugestochen haben, seine „Opfer“ waren Autoreifen in Alstaden und Duisburg-Meiderich. Nachweisen allerdings konnte man dem „Reifenstecher“ nun lediglich neun Fälle. Zehn Monate ohne Bewährung lautete deshalb das Urteil gestern vor dem Oberhausener Amtsgericht, wo dem Angeklagten noch manche Räuberpistole einfiel, um seine Tat zu verschleiern.
Auf die Spur kam man ihm durch ein Schweizer Messer – die Tatwaffe – mit seinem Blut sowie Blutflecken, die an beschädigten Autoreifen gefunden wurden. Anhand einer DNA-Probe hatten die ermittelnden Polizeibeamten den Duisburger identifiziert können. Denn der 32-Jährige war bereits wegen 16 Straftaten – von Beleidigung bis zu Drogenbesitz und schweren Raub – in einer Datenbank gespeichert.
Zudem hatte ein 45-jähriger Zeuge den Täter noch in der Nacht beobachtet: „Ich habe ein Zischen gehört, und wusste: Das ist ein Reifen.“ Der Mann rannte daraufhin runter auf die Straße und sah den Duisburger auf einem Mountainbike wegfahren. Der Versuch ihm nachzustellen misslang – vermutlich zu seinem Glück, denn der Überführte gilt bei der Polizei nicht nur als schwer drogenabhängig sondern obendrein als äußerst gewaltbereit.
Mit abenteuerlichen Geschichten hatte der Angeklagte immer wieder vor Gericht versucht, seine Tat zu verschleiern. Erst sollte die Polizei ihn mit Gas in seiner Wohnung betäubt haben, um falsche Spuren dort platzieren zu können. Dann wieder sollten Russen oder Polen ihm das Schweizer Messer beim Grillen abgenommen haben, weil sie angeblich nichts von seinem Grillfleisch bekamen.
Das so erfindungsreiche wie wirre Geflecht von Erzählungen konnte eine Verurteilung zumindest in neun der etwa 200 vorgeworfenen Fällen jedoch nicht verhindern. Der Angeklagte räumte sie am Ende sogar ein. Unklar blieb indes, warum der 32-Jährige so zerstörerisch von Oberhausen bis Duisburg gewütet hatte. Es blieb bei der allgemeinen Aussage: Frust.
Viel höher wäre das Strafmaß jedoch auch dann nicht ausgefallen, wenn der Duisburger weitere Reifenstechereien eingeräumt hätte, „maximal wäre hier das dreifache des Höchstmaßes für das Zerstechen eines Reifens möglich gewesen, die Anzahl spielt dabei keine Rolle“, erläutert Richter und Vorsitzender des Schöffengerichts Peter Dück das Urteil gegenüber dieser Zeitung. Und das beträgt vier Monate, also maximal zwölf.