Oberhausen. . Viele Jugendliche nutzen die Sommerferien nicht nur zum Ausspannen, sondern auch, um ihr Taschengeld aufzubessern. Die Arbeitsagentur Oberhausen hat Informationen zusammengestellt, was Ferienjobber beachten sollten.
Viele Jugendliche nutzen die Sommerferien nicht nur zum Ausspannen, sondern auch, um ihr Taschengeld aufzubessern. Die Arbeitsagentur Oberhausen hat Informationen zusammengestellt, was Ferienjobber beachten sollten.
Ab dem vollendeten 15. Geburtstag dürfen sich Jugendliche generell einen Ferienjob suchen. Ab dem 13. Lebensjahr dürfen Schüler mit Einwilligung der Eltern für maximal zwei Stunden pro Tag in bestimmten Bereichen unter altersgerechten Bedingungen arbeiten. Das sind etwa Jobs wie Babysitten, Zeitungen/Werbung verteilen, Nachhilfe geben, Gartenarbeit sowie Tätigkeiten als Einkaufshilfe oder in der Tierbetreuung.
Arbeitszeit muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen
Zeitdauer: Ab 15 Jahren dürfen Schüler maximal acht Stunden (ohne Pausen gerechnet) pro Tag arbeiten. Allerdings muss die Arbeitszeit zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Zwischen zwei Arbeitstagen sind zwölf Stunden Pause vorgeschrieben, Ausnahmen gibt es allerdings in der Gastronomie. Insgesamt dürfen höchstens 35 bis 40 Stunden in eine Woche fallen und der Ferienjob muss auf maximal vier Wochen begrenzt bleiben.
Sonderstellung für Studenten: Da sie in den meisten Fällen bereits 18 Jahre und älter sind, gelten für sie die gesetzlichen Bestimmungen für Erwachsene.
Freibeträge für die Einkommenssteuer
Wochenendarbeit: Das Arbeiten am Wochenende ist Schülern nicht gestattet. Ausnahmen davon gelten nur für Arbeitgeber wie Gaststätten, Verkaufsstellen, Krankenhäuser, in der Landwirtschaft oder in Privathaushalten.
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Bezahlung: Für Schülerjobs werden meist nicht so hohe Stundenlöhne gezahlt, dass man sich darum Gedanken machen muss, denn die Freibeträge für Einkommenssteuer, Kindergeld und Bafög liegen bei 7664 Euro pro Jahr. Studenten, die Bafög beziehen, dürfen bis zu 4800 Euro pro Jahr verdienen, damit ihr Anspruch bestehen bleibt.
Sozialabgaben: Wer bis zu maximal 50 Tage im Jahr in den Ferien arbeitet, muss keinen Beitrag zur Sozialversicherung zahlen.
Probelauf für die spätere Arbeitswelt
Versicherungsschutz: Schüler und Studenten sind in den Ferienjobs gesetzlich unfallversichert. Und zwar während der Arbeitszeit und auf dem Hin- und Rückweg. Die Kosten der Versicherung muss der Arbeitgeber zahlen. Wichtig: Bei einem Job bei Privatpersonen nachfragen. Da wird er mitunter vergessen.
Christiane Fern, Leiterin der Agentur für Arbeit Oberhausen, hält es für eine gute Idee, in den Sommer- oder Semesterferien zu jobben: „Abgesehen davon, dass ein Ferienjob die Finanzen aufbessert, ist er auch aus einem anderen Grund sinnvoll. Er ist wie eine Art Probelauf für die spätere Arbeitswelt. Ob Pünktlichkeit, Disziplin, Engagement – ein Ferienjob ist ein Vorteil für später. Vielleicht kann man auch schon mal in den künftigen Lehrberuf ,reinschnuppern’ und Erfahrungen sammeln. Und auch für die anstehende Bewerbung sind solche Jobs gut.“