Sturmschäden in Oberhausen - Versicherungen zahlen ab Windstärke 8
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Oberhausen. . Nach dem schweren Unwetter am Pfingstmontag haben viele Privatleute Schäden an ihrem Eigentum zu beklagen und sich an die Versicherungen gewandt. Experte Ingo Aulbach beantwortet die dringenden Fragen eines Lesers zum Versicherungsschutz bei Unwetterschäden.
Das Pfingst-Unwetter hat nicht nur städtisches Eigentum getroffen, auch viele Privatleute haben Schäden zu vermelden. In Sachen Sturmschäden und Versicherungen hat uns dazu Leser Heinz Verlande einige Fragen zugeschickt, auf die Versicherungsfachmann Ingo Aulbach beantwortet.
Bei Sturmschäden zahlt die Wohngebäudeversicherung, es ist doch unerheblich, wo der umgefallene Baum steht, oder?
Ingo Aulbach: Richtig. In der Gebäude- wie auch in der Hausratversicherung sind Schäden durch bestimmte Ereignisse versichert. Zum Beispiel das Ausbrennen der Wohnung, der Rohrbruch im Heizungssystem oder eben der Schaden am Gebäude durch Sturm. Es muss Wind von mindestens Stärke 8 wehen. Ob dann etwa Ziegel oder Antennen vom Haus heruntergeweht werden oder Bäume durch den Sturm umfallen und das Gebäude beschädigen, ist egal. Es geht also nicht um die Frage „Wer ist Schuld“ oder „Wem gehört der herumfliegende Gegenstand?“ Das ist sehr schlecht zuzuordnen. Bei einem Baum aber eher als bei einem herumwirbelnden Wellblechdach oder ähnlichem.
Wie kann festgestellt werden, ob ein Baum morsch ist?
Aulbach: Bei einem derartigen Sturm prüft kein Versicherer, ob der Baum morsch war. Denn die Voraussetzung für die Versicherungsleistung (=Windstärke 8 oder mehr) ist gegeben. Da spielt es keine Rolle, ob der Baum krank oder gesund war. Eher anders herum wird ein Schuh daraus: Genau dann, wenn ein Baum OHNE Sturm umfällt. Dann trifft den Baumbesitzer die volle Haftung für den fremden Schaden: Hat er den Zustand des Baumes regelmäßig geprüft, um Schäden zu vermeiden? Wenn nicht, hat er fahrlässig, eventuell sogar grob fahrlässig gehandelt. In diesem Falle wäre sogar die Haftpflichtversicherung des Baumbesitzers fein raus, da die meisten Produkte grobe Fahrlässigkeit ausschließen. Man sollte die Versicherungsagentur befragen, ob die Police die grobe Fahrlässigkeit einschließt. Dann ist aber nur der Fremdschaden abgesichert (Haftpflicht: berechtigte Schadenersatzansprüche eines Dritten werden erstattet).
Fällt der morsche Baum ohne Sturm auf das eigene Haus, hat der Baum- und Hausbesitzer Pech: Dafür gibt es keine Versicherung.
Schäden im Kaisergarten
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Wer muss für den Abtransport von Ästen und anderen Dingen aufkommen?
Aulbach: Da es keine Haftung eines Außenstehenden gibt, muss der Grundstücksbesitzer selbst sehen, wie er sein Grundstück aufräumt. In den modernen Leistungsbeschreibungen für die Gebäudeversicherung sind je nach Ausbaustufe Aufräum- und Schutzkosten mitversichert oder zumindest gegen Beitrag separat dazu zu buchen. Die Versicherungswelt ist seit den Eingriffen durch die EU Ende der 1990 Jahre sehr schnelllebig geworden. Es gibt kein Bundesaufsichtsamt für Versicherungen mehr, so dass die Versicherer mittlerweile nahezu jährlich ihre Versicherungsleistungen anpassen.
Eine Versicherungsagentur, die ihre Arbeit ernst nimmt, führt einmal im Jahr ein Sondierungsgespräch mit den Kunden, um festzustellen, ob die Policen noch bedarfsgerecht sind oder etwas anzupassen ist. Daher macht es auch Sinn, seine Verträge möglichst bei einem Anbieter zu bündeln, anstatt einen breiten Marktquerschnitt zu haben. Das erleichtert auch die Regulierung bei sogenannten Schadenabgrenzungsfällen, zum Beispiel was von dem Schaden zahlt nun die Hausrat- und was die Gebäude-VS.Unwetter
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