Oberhausen. . Ein Superwahltag steht den Oberhausenern am 25. Mai bevor. Es stehen vier Wahlen an – für den Rat der Stadt, die Bezirksvertretungen (BV), das Europaparlament und den Integrationsrat. In einer Serie erläutern wir das Wichtigste zu den Wahlen: Wer darf wählen, wie wird gewählt, wer zählt aus.
Ein Superwahltag steht den Oberhausenern am 25. Mai bevor. Es stehen vier Wahlen an – für den Rat der Stadt, die Bezirksvertretungen (BV), das Europaparlament und den Integrationsrat. Ein Überblick.
Wahlberechtigt für die Kommunwahlen sind alle Deutschen und EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Oberhausen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das sind etwa 166.000 Oberhausener. Bei den Europawahlen sind Deutsche mit hiesigem Hauptwohnsitz und einem Mindestalter von 18 Jahren wahlberechtigt – sowie auf Antrag EU-Bürger, die in Deutschland leben. Den Integrationsrat wählen Nicht-Deutsche, die in Oberhausen gemeldet und mindestens 16 Jahre alt sind, sowie Eingebürgerte und Deutsche mit doppeltem Pass.
Wie weiß ich, dass ich wählen darf?
Bis gestern sollten alle Wahlberechtigten eine Wahlberechtigung per Post erhalten haben. Wer keine bekommen hat, kann trotzdem am 25. Mai wählen – wenn er Personalausweis oder Pass vorzeigt und im Wählerverzeichnis steht. Um das zu überprüfen, sollte man bis 9. Mai beim Bereich „Statistik und Wahlen“ ( 825-2947/-2019) anrufen.
Rund 1600 Wahlhelfer sind im Einsatz
Der Superwahltag bedeutet fürs Wahlamt einen gewaltigen organisatorischen Aufwand: Etwa 1600 Wahlhelfer, 300 mehr als bei der Bundestagswahl, sind am 25. Mai im Einsatz. Etwa ein Drittel sind städtische Mitarbeiter. Alle Wahlhelfer werden geschult. Sie lernen etwa: Am 25. Mai ist die Europawahl die höherwertige. Gewählt wird also nach den Vorgaben der EU-Wahl. Heißt: Wähler geben erst die Stimme ab, dann werden sie im Wählerverzeichnis geprüft.
Rund 450.000 Euro kosten die Europa- und die beiden Kommunalwahlen, etwa 20.000 Euro die Integrationsratwahlen. Etwa ein Drittel erstattet das Land.
Wie wird am 25. Mai gewählt?
Mit der Wahlberechtigung geht’s ins jeweilige Wahllokal – 143 Stimmbezirke gibt es. Die meisten Wähler erhalten drei Stimmzettel: grau für Europa, weiß für den Rat und rot für die BV. Bei der Europawahl ist die Stadt ein Wahlbezirk. Man hat eine Stimme, die man einer Partei gibt. Gewählt wird für fünf Jahre.
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Und bei den Kommunalwahlen?
Gewählt wird einmalig für sechs Jahre. Bei der BV-Wahl hat man eine Stimme, mit der man eine Partei wählt. Nach dem Stimmenverhältnis werden die Sitze in den Gremien verteilt.
Beim Rat hat man eine Stimme, die zweifach zählt. Gewählt wird einerseits direkt der Kandidat des jeweiligen Bezirks – in Oberhausen gibt es 29. Der Kandidat mit den meisten Stimmen zieht in den Rat ein. Weil so kleine Parteien kaum Chancen hätten, zählt die Stimme andererseits für die Partei. Nach dem stadtweiten Stimmenverhältnis ziehen weitere 29 Mitglieder über die Reservelisten der Parteien in den Rat. Hat eine Partei mehr Ratssitze als ihr prozentual zustehen, wird der Rat aufgestockt. 2009 kamen so 62 Mitglieder in den Rat.
Keine Zeit am 25. Mai?
Briefwahl beantragen: Mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beim Bereich Statistik und Wahlen, Postfach, 46042 OB, Fax 825-5121, wahlen@oberhausen.de. Alternativ kann man seine Stimme vorab im Rathaus, im Technischen Rathaus und im Rathaus Osterfeld abgeben.