Oberhausen. . Der Jugendgerichtshilfe stehen verschiedene Möglichkeiten offen, mit Jugendlichen zu arbeiten, die Straftaten begehen. Die Bandbreite kann hierbei sehr groß sein. Wichtig sei es, den Einzelfall zu betrachten und entsprechend zu reagieren.
Was bringt Jugendliche dazu, Straftaten zu begehen? „Die Antwort auf diese Frage ist ebenso vielschichtig wie die Lebensumstände Jugendlicher nun einmal sind“, erklärt Armin Nixdorf von der städtischen Jugendgerichtshilfe. Natürlich gebe es bestimmte Risikofaktoren wie Suchtmittelmissbrauch, familiäre Probleme, falsche Freundeskreise oder auch Schulschwänzen – aber eben nicht jeder, der solche Schwierigkeiten hat, würde straffällig werden. „Und genau das ist das entscheidende Kriterium. Erst bestimmte Kombinationen von Risikofaktoren führen tatsächlich auch zu einer erhöhten kriminellen Gefährdung.“
Erläutern lasse sich das am Beispiel des Schulschwänzens: „Erst wenn dies wirklich hartnäckig auftritt, begleitet wird von dem Versuch, es nach außen zu vertuschen und die Zeit mit ziellosem Herumstreunen verbracht wird, entsteht auch die kriminelle Gefährdung, weil ab irgendeinem Punkt nahezu zwangsläufig auch Delikte begangen werden.“
Als Reaktion auf Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender stehe eine Vielzahl von Ansätzen zur Verfügung. „Die Wirksamkeit wird immer davon abhängen, dass es gelingt, die geeignete Maßnahme für den jeweiligen Fall zu treffen. Dies ist die zentrale Aufgabe der Jugendgerichtshilfe.“ Nixdorf und seine Kollegen orientieren sich dabei am Jugendgerichtsgesetz und werden unterstützt durch Diagnoseverfahren aus der angewandten Kriminologie. Ziel ist es, eine „maßgeschneiderte“ Reaktion auf die Straftat zu entwickeln.
Zusammenarbeit ist wichtig
Die Bandbreite kann hierbei sehr groß sein. „In manchen Fällen haben das ‘Erwischtwerden’ und die Reaktionen zu Hause schon gereicht, um weitere Straftaten zu verhindern, so dass Verfahren auch eingestellt werden können.“ In vielen Fällen können geeignete Maßnahmen angeboten werden, etwa Verkehrserziehungskurse, ein Projekt gegen Ladendiebstahl, eine Mutter-Kind-Gruppe, Anti-Aggressions- und Deeskalationstrainings oder bei Bedarf auch eine pädagogische Einzelbetreuung.
In ganz wenigen Fällen können aber eben auch freiheitsentziehende Maßnahmen wie Jugendarrest (bis zu vier Wochen) oder eine Jugendstrafe erforderlich werden. „Insofern lässt sich der tatsächliche Erfolg von Konzepten gegen Jugendkriminalität eben nicht so einfach statistisch bewerten, sondern muss sich vorrangig der Frage stellen, ob der Erfolg denn auch im konkreten Einzelfall eintritt“, so Nixdorf.
„Was für den einen Jugendlichen richtig ist, kann für den nächsten genau falsch und damit wirkungslos sein.“ Wichtig sei die Zusammenarbeit aller beteiligter Institutionen.