Oberhausen. Nach dem Ausbau der Schmachtendorfer Straße in Oberhausen klagten Eigentümer gegen die Stadt. Die hohen Anliegerkosten für den Ausbau wurden daraufhin reduziert. Die Krux: Die Nachbarn haben davon nichts.

Fünf Jahre nach den umfangreichen Kanal- und Straßenbauarbeiten an der zentralen Schmachtendorfer Straße sorgen hohe Anliegerkosten, die die Stadt Grundstückseigentümern an der Hauptverkehrsstraße in Rechnung stellte, für heftigen Streit. Bis vors Gericht brachten sechs Parteien die Auseinandersetzung um Anliegerkosten von mehreren Zehntausend Euro. Die Stadt Oberhausen stimmte auch tatsächlich einem Vergleich zu und erließ den Betroffenen rund zehn Prozent der Kosten.

Wie geht die Stadt aber mit den anderen Betroffenen um? Holger Ingendoh, CDU-Fraktionssprecher in Sterkrade, treibt diese Frage um. „Wir befürchten, dass diese Eigentümer auf den höheren Kosten sitzen bleiben.“ Mit einem Antrag in der Bezirksvertretung machte er das Problem öffentlich.

Existenzbelastende Forderungen

18 Monate hatte es gedauert, rund 1,1 Kilometer Kanal unter der Schmachtendorfer Straße zu sanieren. Mit der Sanierung ließ die Stadt die Straße gleich generalüberholen: Die Fahrbahn wurde erneuert, Geh- und Radwege neu angelegt.

An Hauptstraßen können Eigentümer in Oberhausen mit bis zu 20 Prozent an der Fahrbahnsanierung, mit bis zu 60 Prozent an neuen Geh- und Radwegen beteiligt werden. In Schmachtendorf lagen Anteile bei mehreren Zehntausend Euro. Forderungen, die viele als existenzbelastend beschreiben: Von Krediten, Grundbucheinträgen, Veräußerungen ist die Rede im Stadtteil. Offiziell äußern will sich aber niemand.

Profitiert hat nur die Stadtkasse

Sechs Betroffene klagten. In der Niederschrift des gerichtlichen Vergleichs mit der Stadt zweifelt die Richterin einzelne Aspekte der Beiträge an. Anteilskosten für neue Laternen hätten wohl nicht erhoben werden sollen, auch bei der Beteiligung an den Kanalkosten hatte die Richterin „erhebliche Bedenken“. Den Klagenden wurden zehn Prozent ihrer Anteile erlassen.

Profitieren von dem Vergleich werden andere Betroffene nicht: „Nachträglich können die Eigentümer die Beiträge nicht mehr zurückfordern“, sagt eine Mitarbeiterin der Fachverwaltung.

Sie weist einen weiteren Vorwurf zurück: Für Kritik sorgte, dass sich die RAG an den Kosten für den durch Bergbaufolgen beschädigten Kanal beteiligt hatte. Allerdings wurde dieser Anteil nicht auf die Anwohner umgelegt. Profitiert hat davon nur die Stadtkasse. Das sei bei allen Zuschüssen so, sagt die städtische Mitarbeiterin, denn bei dem Stadtbeitrag gehe es um Steuermittel. „Gezahlte Zuschüsse werden zur Reduzierung der Steueraufwendungen eingerechnet.“ Nur wenn der Zuschuss diese übersteige, wird das Geld den Anliegern zugeschlagen.