Oberhausen. Die Gewerkschaft NGG beklagt, dass viele Gastronomie-Unternehmen in Oberhausen die Sonderprämie bisher nicht ausgezahlt haben. Rund die Hälfte der Beschäftigten sei betroffen. Die Dehoga weist diese Angaben zurück und sieht keine derartigen Auswüchse in der Gastronomie.
Viele Oberhausener Beschäftigte in der Gastronomiebranche warten nach Gewerkschaftsangaben immer noch auf die Auszahlung ihres Weihnachtsgeldes. „Eigentlich hätten Köche, Kellner und Zimmermädchen in Oberhausen die Sonderzahlung schon im November bekommen müssen“, beklagt Yvonne Sachtje, Geschäftsführerin der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) im Ruhrgebiet. Nach Schätzungen der NGG muss rund die Hälfte der Beschäftigten im Gastgewerbe ihrem Geld hinterherrennen. „Viele Chefs – vor allem in kleinen Betrieben – versuchen, sich ums Weihnachtsgeld zu drücken. Und sie kalkulieren damit, dass ihre Mitarbeiter dabei stillhalten.“
In jedem Arbeitsvertragverbindlich geregelt
Doch ermuntert Sachtje die Gastronomie-Beschäftigten in Oberhausen gerade das nicht zu tun, sondern selbst aktiv zu werden. „Weihnachtsgeld ist nichts, was einfach so auf dem Wunschzettel steht. Es steht allen Beschäftigten, die länger als ein Jahr in einem Hotel oder in einem Restaurant angestellt sind, tariflich fest zu“, so die Gewerkschafterin. „Das ist über jeden Arbeitsvertrag mit dem Chef so fest vereinbart und gilt übrigens auch für Teilzeitkräfte und Azubis.“
Deshalb brauche niemand Angst haben, die Nachzahlung mit dem Arbeitgeber anzusprechen und sie notfalls auch schriftlich einzufordern. „Für die Beschäftigten bedeutet das bares Geld. So hat eine angehende Restaurant-Kauffrau im dritten Lehrjahr beispielsweise Anspruch auf 402 Euro Weihnachtsgeld, ein gelernter vollzeitbeschäftigter Koch sogar auf 846 Euro“, rechnet Sachtje vor. Bis zum 28. Februar laufe der Weihnachtsgeld-Countdown, bis dahin müssten die Ansprüche geltend gemacht werden.
Thomas Kolaric, Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes im Bereich Nordrhein, kann die Gewerkschaftsangaben nicht nachvollziehen. „Ich stelle diese Schätzungen in Frage. Denn aus unserer Beratungssituation heraus, können wir eine derartige Häufung nicht bestätigen.“ Sollte zudem die Hälfte der Beschäftigten davon betroffen sein, dass sie weiterhin auf ihr Weihnachtsgeld warten, müsste sich das auch in Prozessen vor dem Arbeitsgericht niederschlagen, ist Kolaric überzeugt.
„Uns liegen natürlich keine Zahlen für den Einzelfall vor, da die Unternehmen nicht verpflichtet sind uns mitzuteilen, ob sie das Weihnachtsgeld ausgezahlt haben oder nicht.“ Kolaric kann sich jedoch nicht vorstellen, dass die Gewerkschaftsschätzungen zutreffen. „Die Unternehmen sind schließlich an die tarifvertraglich festgeschriebenen Regelungen gebunden.“