Weihnachten ist zwar schon wieder lange vorbei, doch auch acht Wochen nach den Feiertagen schuldeten noch sehr viele Arbeitgeber im Hotel- und Gaststättengewerbe in Oberhausen ihren Beschäftigen die Zahlung der Sonderprämie, heißt es in einer Presseerklärung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).
„Wir gehen davon aus, dass mindestens der Hälfte der Beschäftigten in der Branche das Weihnachtsgeld vorenthalten und bislang auch nicht nachgezahlt worden ist. Das betrifft vor allem kleine Betriebe“, sagt die Geschäftsführerin der NGG Ruhrgebiet, Yvonne Sachtje.
Anspruch unbekannt
Viele Gastronomie-Beschäftigte hätten sich bislang nicht getraut, das Weihnachtsgeld einzufordern. Oder sie wüssten nicht einmal, dass sie einen Anspruch auf die Sonderzahlung haben. Das gelte insbesondere für Teilzeitkräfte. Dabei hätte jeder, der länger als ein Jahr in einem Hotel oder in einer Gaststätte angestellt ist, bereits im November eigentlich sein ihm zustehendes Weihnachtsgeld bekommen müssen, sagt Sachtje.
„Das ist bares Geld, das allen – von der Köchin über den Kellner bis zur Zimmerfrau – zusteht. Wenn Chefs die Sonderprämie nicht gezahlt haben, ist das ganz klar illegal. Und damit dürfen sie nicht durchkommen.“ Ausdrücklich weist die NGG-Geschäftsführerin darauf hin, dass das Geld für die Beschäftigten nicht verloren sei. Im Gegenteil – noch laufe der Countdown für die Nachzahlung. Bis Ende Februar könnten die Mitarbeiter das Weihnachtsgeld beim Arbeitgeber schriftlich geltend machen.
Aber nicht nur die Sonderprämie sorgt für mehr Geld auf dem Gehaltskonto der Beschäftigten in Oberhausen: Ab Anfang Februar steigen auch die Löhne im Hotel- und Gaststättengewerbe, und zwar um 1,6 Prozent. Nach den Erfahrungen mit nicht ausgezahltem Weihnachtsgeld empfiehlt Sachtje allen Beschäftigten: „Auch hier sollten die Arbeitnehmer genau hinsehen, ob ihre Chefs die Erhöhung tatsächlich weitergeben.“