Oberhausen. . Viele Arbeitgeber in Oberhausen drücken sich um das Weihnachtsgeld für Azubis. Obwohl es rechtlich verbindlich sei, habe die Sonderzahlung in den vergangenen Jahren oft auf Lohnabrechnungen gefehlt, so die Gastro-Gewerkschaft. Azubis können sich bei der NGG melden, die den Fall dann übernimmt.

Auszubildende in Hotels und Gaststätten sollten auf ihrer Lohnabrechnung ganz genau prüfen, ob auch das Weihnachtsgeld überwiesen wurde. Das rät jetzt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Viele Chefs drücken sich um die Sonderzahlung zum Jahresende“, sagt Yvonne Sachtje, NGG-Geschäftsführerin der Region Ruhrgebiet. Obwohl es rechtlich verbindlich sei, habe Weihnachtsgeld dennoch in den vergangenen Jahren häufig auf Lohnabrechnungen gefehlt.

Viele Azubis würden nicht wagen, sich zu beschweren. „Das gibt meistens Ärger und dicke Luft am Arbeitsplatz“, sagt Sachtje. Die verrauche allerdings nach wenigen Tagen. „Das Geld steht allen Azubis ab dem zweiten Lehrjahr zu. Sie sollten sich in jedem Fall bei uns melden, wir regeln die Sache dann.“ Das Geld könnten die jungen Menschen gut gebrauchen. Es gehe um ein halbes Monatsgehalt, also von rund 355 Euro (Kellnerin im zweiten Ausbildungsjahr) bis 405 Euro (Koch im dritten Jahr).

Branche profitiert von Tarifverträgen

70 Azubis steht Weihnachtsgeld zu

In Oberhausen haben rund 70 Auszubildende im Gastgewerbe einen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld. Das teilt NGG-Geschäftsführerin Yvonne Sachtje mit und beruft sich auf Angaben der hiesigen Bundesagentur für Arbeit.

Die NGG-Hotline zum Thema ( 040/ 38013-255; Stichwort „Azubi-Infos“) ist montags bis freitags (10-20 Uhr) sowie samstags (10-15 Uhr) geschaltet.

Informationen gibt es außerdem bei www.dehoga.de

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Nordrhein begrüßt den Aufruf der Gewerkschaft, sich die November-Lohnabrechnungen genau anzusehen. Er will nun seine Betriebe darauf hinweisen, das Weihnachtsgeld für Auszubildende nicht zu vergessen. „Es gibt den Rechtsanspruch, also muss das Geld auch ausgezahlt werden“, sagt Dehoga-Geschäftsführer Thomas Kolaric. Fehle die Sonderzahlung trotzdem, solle man das nicht hinnehmen. Zwar würden sich Azubis oft in der schwächsten Position fühlen und lieber nichts sagen, „aber man muss während der Ausbildung auch lernen, seine Interessen zu vertreten“.

Dass sich viele Chefs vor dem Auszahlen drücken, glaubt Kolaric übrigens nicht. Denn die Branche profitiere von Tarifverträgen: Durch sie würden sich Jugendliche für Gastro-Berufe interessieren. Fehle das Weihnachtsgeld auf der Lohnabrechnung, „passiert das nicht aus Bösartigkeit, sondern meistens aus Unwissenheit“. Denn nicht jeder Gastronom kenne alle Details des Tarifvertrages auswendig. Daher rät Kolaric, vor dem Einschalten der Gewerkschaft zunächst unbedingt den Chef anzusprechen. Das verschlechtere in der Regel nicht die Arbeitsatmosphäre. „Sobald man aber einen Externen dazuholt, gehen möglicherweise die Jalousien runter“, warnt er.