Oberhausen. Engagierte Bürger in Oberhausen Osterfeld befürchten, dass “ihr“ Volksgarten nach dem Kahlschlag seinen Status als Naherholungsgebiet verliert, sogar zum Bauland umgewidmet werden könnte. In einem offenen Brief schrieben sie an Oberbürgermeister Klaus Wehling, in dem sie ihre Sorgen schildern.
Die Abholzungen im Osterfelder Volksgarten und an der Kapellenstraße stoßen auf immer mehr Widerstand in der Bevölkerung. Gestern ging ein von 22 Bürgern unterschriebener offener Brief an Oberbürgermeister Klaus Wehling. Darin schildern sie ihre Sorge, dass sich durch die Abholzungen der Charakter des Volksgartens verändern und der Erholungswert sinken werde.
Briefe ähnlichen Inhalts gingen bereits an die Obere Landschaftsschutzbehörde bei der Bezirksregierung, sagt auch Henrik Michels, der den Protest ebenfalls unterstützt: „Die Verantwortlichen der Stadt haben, nach Ansicht vieler Bürger, über das Ausmaß der Fällungen getäuscht. Sie haben gesunde alte Buchen und Eichen zuhauf fällen lassen und kranke, schwache Bäume stehen lassen.“ Die Osterfelder befürchten sogar, dass der Volksgarten in Bauland umgewandelt werden könnte, wenn der alte Baumbestand verschwunden ist.
Rot markierte Buchen
Zudem stehe anscheinend ein weiterer massiver Eingriff in den Buchenwaldbestand im Osterfelder Stadtwald kurz bevor, so die Kritiker der Maßnahmen: „Dort wurden zwischen Siepenstraße und der Bahnlinie gleich Dutzende über hundert Jahre alte Buchen rot markiert – ein Zeichen für eine baldige Fällung? Michels: „Hierdurch wird meiner Meinung nach das Landschaftsbild dort deutlich verändert.“
Am nächsten „Runden Tisch“ am 24. Februar im Café Pictron soll auch über das Thema Baumfällungen diskutiert werden, Verantwortliche der Stadt wurden hierzu eingeladen.
Auch der CDU-Stadtverordnete Frank Bandel fordert Aufklärung und richtete eine Kleine Anfrage an den Rat der Stadt. Hintergrund ist die Erkenntnis, „dass der Regionale Flächennutzungsplan das betroffene Gebiet als Grünfläche ausweist, das Waldkataster der Stadt Oberhausen aber als Wald“, so Bandel: „Für Grünflächen gelten aber ganz andere Voraussetzungen für Fällungen als für Wald. Auch in der Sitzung des Landschaftsbeirates am 27. Juni 2013 konnte nicht geklärt werden, welche Festlegung gilt. Deshalb bitte ich nunmehr Sie um die Beantwortung folgender Frage: Handelt es sich bei der betroffenen Fläche um eine Grünfläche oder einen Wald? Wie steht es um Nach- und Ersatzpflanzungen?