Berlin. Wer seine Wohnung zu Weihnachten mit echten Kerzen aufhübscht, muss besonders aufpassen - auch im Hinblick auf die Versicherung. Denn wer einen Brand verursacht und grob fahrlässig handelt, muss mit Leistungskürzungen rechnen, gibt der Eigentümerverband Haus & Grund zu bedenken.
Vorsicht im Umgang mit Weihnachtskerzen: Wird die Wohnung durch Feuer oder Löschwasser beschädigt, springt zwar in der Regel die Versicherung ein. Allerdings kann sie ihre Leistung kürzen, wenn der Verursacher des Brandes grob fahrlässig gehandelt hat.
Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. In diesem Fall drohen eventuell auch Schadensersatzansprüche und strafrechtliche Konsequenzen.
Die Frage, ob fahrlässig gehandelt wurde, hängt aber immer von den Umständen ab. Wenn beispielsweise eine Mutter während des Aufbruchs zu einem Familienausflug aufgrund eines quengelnden Kindes vergisst, die Weihnachtskerzen zu löschen, gilt dies nicht als grobe Fahrlässigkeit, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Az.: 2 U 161/99).
Verbraucher sollten daher stets vorsichtig mit Feuer umgehen, möglichst einen Feuerlöscher griffbereit haben und die Räume mit Rauchmeldern ausrüsten. (dpa)