Oberhausen. Der Oberhausener Vermieter Horst Sarres ist Mietnomaden auf den Leim gegangen. Wie sich Hauseigentümer schützen können. Und was Wohnungssuchende wissen sollten.

Hauseigentümer Horst Sarres ist Mietnomaden auf den Leim gegangen. Zwei Jahre wartet er schon auf sein Geld. Damit es anderen nicht so ergeht wie ihm, empfiehlt Jochen Schütz vom Eigentümerverband „Haus & Grund“, auf keinen Fall so lange abzuwarten. Das Gesetz ermöglicht ein viel früheres Handeln. „Fehlen zwei aufeinanderfolgende Mieten, kann man schon fristlos kündigen“, sagt Schütz. Außerdem darf fristlos gekündigt werden, sobald bei Teilzahlungen mehr als eine Monatsmiete schuldig bleibt. Wird nicht bezahlt, „sollte der Vermieter mit ganz scharfen Augen das Konto beobachten“. Denn bei sozial schwachen Mietern wird man das Geld meistens nicht mehr bekommen.

Bei Finanznot das Gespräch suchen

Dies sei jedoch kein Plädoyer dafür, nur noch an Wohlhabende zu vermieten. „Es gibt Schweinehunde ohne Geld, und es gibt Schweinehunde mit Geld.“ Je dünner allerdings die finanzielle Situation der potenziellen Mieter sei, desto genauer müsse man prüfen, mit wem man es zu tun habe.

Schufa sammelt Daten über Verbraucher

Die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" (Schufa) sammelt Daten, die über Verbraucher etwa bei Banken, Versicherungen, Versandhändlern oder Telefonanbietern gespeichert sind.

  • Negative Einträge wie offene Rechnungen können die Bonitätsbewertung beeinträchtigen. Betroffenen wird dann etwa ein Handyvertrag verweigert.

  • Verbraucher können bei der Schufa eine Selbstauskunft einholen (www.schufa.de).

  • Auch Harald Bertnik, Rechtsanwalt beim Mieterschutzbund, rät Mietern zu einer gewissen Offenheit, wenn sie sich um eine neue Wohnung bemühen. „Der Schufa-Selbstauskunft sollte man immer zustimmen. Man könnte außerdem anbieten, dass der Vermieter sich die alte Wohnung mal anschaut, auch unangemeldet.“ So könne er sehen, dass man kein Mietnomade ist, der mit Rucksack und Matratze von Wohnung zu Wohnung zieht. „Schließlich gibt es unglaublich viele Leute, die von Hartz IV leben und ein ganz normales Leben führen.“

    Hartz IV-Empfänger bei Mietern sehr beliebt

    Dass man mit geringen Einkünften schlechte Karten auf dem Wohnungsmarkt hat, glaubt Bertnik übrigens nicht. „Wer Hartz IV bekommt, ist als Mieter sogar sehr beliebt. Die Miete ist schließlich garantiert.“ Schwieriger haben es da Mieter, die plötzlich arbeitslos werden und bei denen vielleicht das Amt nicht pünktlich die Miete überweist. Sein Rat: „Sofort mit dem Vermieter sprechen und ihn einweihen – auch wenn es noch so schwierig und peinlich ist.“ Die Miete sei das Erste, was gezahlt werden muss. Ist erst ein Anwalt eingeschaltet, werde die Situation schnell schlimmer, und für Kulanz sei kaum mehr Platz. „Ein Mieter sollte es gar nicht dazu kommen lassen und sofort reinen Wein einschenken.“

    Ist es dafür schon zu spät und die fristlose Kündigung wegen Mietrückständen bereits ins Haus geflattert, muss das aber nicht das Ende bedeuten. „Die erste Kündigung ist nur ein Schuss vor den Bug“, sagt Jochen Schütz. Werde dann gezahlt, lasse sich die Kündigung aufheben. „Meistens lässt sich die Situation dann regeln, ohne dass jemand aus der Wohnung fliegt.“