Oberhausen. .

Die Befürchtungen haben sich bewahrheitet: Nachdem im Sommer vier Mitarbeitern der Katholischen Kliniken KKO betriebsbedingt gekündigt wurde, soll nun am Weihnachtsgeld der Angestellten gespart werden, um die „angespannte wirtschaftliche Lage“, wie es in einem internen Schreiben heißt, zu überbrücken. Unterrichtete Kreise hatten das bereits im Juli vorhergesagt.

Den Beschäftigten im nichtärztlichen Bereich könnte das Weihnachtsgeld einmalig in diesem Jahr um 40 Prozent, den Medizinern einmalig ein Monatsgehalt um 35 Prozent gekürzt werden. Ein entsprechender Antrag liegt der Regionalkommission NRW des Deutschen Caritasverbands vor, die über solche Vorhaben zu entscheiden hat. Im Gegenzug sichert die Geschäftsführung laut Antrag zu, bis 2013 keine weiteren betriebsbedingten Kündigungen auszusprechen. Auch soll bis Ende 2012 der Lohn nicht gekürzt werden.

"Das zeigt, wie solidarisch sich unsere Mitarbeiter mit den KKO fühlen"

Unklar ist aber, wann die Kommission über den Antrag entscheidet. Die KKO haben deshalb mit einem Großteil der Belegschaft bereits die Vereinbarung getroffen, dass ihnen ihr Weihnachtsgeld in zwei Raten ausgezahlt wird: 40 Prozent im November, 60 Prozent im März. Entscheidet die Regionalkommission bis dahin, dass die einmalige Kürzung des Weihnachtsgehalts vertretbar ist, dann könnte es im März nur noch 20 Prozent geben. Diese individuellen Vereinbarungen sollen 80 Prozent der Beschäftigten bereits unterschrieben haben, heißt es von der Geschäftsführung.

„Das zeigt, wie solidarisch sich unsere Mitarbeiter mit den KKO fühlen“, sagt KKO-Geschäftsführer Marc Engelhard. Er begründet die geplante Kürzung mit einem „Liquiditätsengpass“, den er nicht beziffern will. Zusammen hänge dieser damit, dass aktuell sämtliche Immobilien und Grundstücke der Katholischen Kirchen in die KKO gGmbH überschrieben würden. Bisher gehörten diese den einzelnen Kirchengemeinden; aus Haftungsgründen solle sich das nun ändern, so Engelhard. Von Seiten der Gemeinden ließ sich diese Aussage bisher nicht bestätigen.

Zweiter Anlauf

Jedenfalls ist dies bereits der zweite Anlauf, mit dem die Geschäftsführung ihre Kürzung durchsetzen will: Mit einem Eigenantrag ist sie an der Kommission gescheitert, ein mit der Mitarbeitervertretung ausgearbeiteter Kompromiss liegt jetzt in dritter Instanz vor.

Gewerkschaftsvertreter kritisieren das Vorgehen: „Eine Überschreibung von Grundstücken ist keine Maßnahme, die vom Himmel fällt. Ein Unternehmen kann sich darauf einstellen“, sagt Wolfgang Cremer von Verdi. Der Tarifexperte im Bereich Gesundheit sagt, er würde nach seinem Kenntnisstand davon abraten, die Vereinbarung zu unterschreiben. „Den Beschäftigten wird kein klares Bild darüber gegeben, ob die gGmbH nicht andere Maßnahmen hätten treffen können.“ Er betont: „Bisher hat sich kein Mitarbeiter der KKO an uns gewandt.“